Betreff
Wahl von Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken Eschweiler I, II und III
Vorlage
160/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wird

 

für den Schiedsamtsbezirk I

 

Herr/Frau

 

__________________________________________________________________________zur Schiedsperson

 

sowie

 

Herr/Frau

 

__________________________________________________________________________zur stellvertretenden Schiedsperson,

 

für den Schiedsamtsbezirk II

 

Herr/Frau

 

__________________________________________________________________________zur stellvertretenden Schiedsperson,

 

für den Schiedsamtsbezirk III

 

Herr/Frau

 

__________________________________________________________________________zur Schiedsperson

 

für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 


 

Im Schiedsamtsbezirk Eschweiler IStadtteil Röhe und Innenstadt, begrenzt nördlich durch die Autobahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Talbahn und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler – ist sowohl das Amt der Schiedsperson als auch das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen;

 

im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II – Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler -  ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen und

 

im Schiedsamtsbezirk Eschweiler III – Weisweiler – ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen.   

   

 

Um das Amt der Schiedsperson haben sich generell beworben:

 

1. Herr Franz-Josef Maywald, Reuleauxstr. 24, 52249 Eschweiler, *09.09.1958, Rentner;

 

2. Herr Rolf Preinich, Grüner Weg 17, 52249 Eschweiler, *15.08.1959, Kälteanlagenbauermeister;

 

3. Frau Sandra Räke, Werdenstr. 52, 52249 Eschweiler, *28.07.1971, Vorstandsassistentin;

 

4. Herr Kevin Schleip, Sperlichstr. 8, 52249 Eschweiler, *24.02.1989, Polizeibeamter;

 

5. Herr Jörg Eutin, Fuchshofweg 7b, 52249 Eschweiler, *22.11.1971, Berufssoldat;

 

6. Herr Prof. Dr. Roland Fuchs, Auf der Höhe 40a, 52223 Stolberg, *18.01.1943, Arzt;

 

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler hat mit E-Mail vom 17.03.2021 oben genannten Herrn Kevin Schleip, Sperlichstr. 8, 52249 Eschweiler, als Schiedsperson für Bezirk I vorgeschlagen.

 

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Mit Schreiben vom 19.01.2021 waren zuvor alle Fraktionen sowie der Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler gebeten worden, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Parallel hierzu waren die Neuwahlen öffentlich ausgeschrieben und in den lokalen Medien sowie auf der Homepage der Stadt Eschweiler und in den sozialen Medien bekannt gemacht worden.

 

Die entsprechenden Eingaben der Bewerber*innen sind als Anlagen beigefügt.

 

Grundsätzlich sollen die Schiedspersonen gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW ihren Wohnsitz in demjenigen Schiedsamtsbezirk haben, in welchem sie ihr Amt ausüben. Die vier erstgenannten Bewerber*innen in obiger Auflistung haben ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk I, in welchem sowohl das Amt der Schiedsperson als auch das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen ist. Der Bewerber Eutin hat seinen Wohnsitz in Dürwiß (Schiedsamtsbezirk IV). Der Bewerber Prof. Dr. Fuchs hat seinen Wohnsitz in Stolberg.

 

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sämtliche oben genannten Bewerber*innen auf telefonische Nachfrage ihre Bereitschaft erklärt haben, das Schiedsamt auch in einem Bezirk auszuüben, in welchem sie selbst nicht ihren Wohnsitz haben. Da Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz in den Schiedsamtsbezirken II und III nicht vorliegen, kommen daher sämtliche Bewerber*innen auch für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk II sowie das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III (Weisweiler) in Betracht, um eine Besetzung der vakanten Stellen gewährleisten zu können.

 


keine finanziellen Auswirkungen

 


keine personellen Auswirkungen