Betreff
Beiträge zur Kindertagesbetreuung und zur Betreuung der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und Sekundarstufe I im Zuge von Covid-19; hier: u.a. Antrag der AfD-Fraktion v. 09.04.2021
Vorlage
159/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt:

 

 

1.)     Die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate März und April 2021, soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von 25 % erlassen.

 

2.)     Die unter Ziffer 1 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.

 

3.)     Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird der vorliegende Antrag der Stadtratsfraktion AfD vom 09.04.2021 abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde der mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 beschlossene bundesweite Lockdown verlängert. Die Landesregierung hat lediglich am 19.02.2021 die bestehenden Coronaschutzverordnungen an die in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaschutzverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wurden ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen beschlossen.

 

Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen blieben seit dem 11.01.2021 grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden diese eigenverantwortlich. Die Betreuung findet i.d.R. jedoch nur in einem um 10 Wochenstunden reduzierten Zeitumfang statt (z.B. 35 statt 45 Wochenstunden). Wenn Eltern einen dringenden Bedarf, vor allem berufsbedingt nachweisen können, sind die Einrichtungen in der Kindertagesbetreuung bemüht den entsprechenden Betreuungsumfang zu leisten.

 

Für den Schulbetrieb bedeutete dies, dass im Januar noch Distanzunterricht erfolgte, jedoch keine Betreuung in der OGS stattfinden durfte. Vom 22.02. bis 26.03.2021 besuchten die Schüler der Grund- und Förderschulen im Wechselmodell den Unterricht. Eine normale und durchgängige OGS-Betreuung konnte auch hier nicht stattfinden. Lediglich eine Notbetreuung durfte angeboten werden.

Seit dem Ende der Osterferien (12.04.2021) befinden sich alle Schüler wieder im Distanzunterricht bis ausreichende Schnelltests in den Schulen zur Selbsttestung der Schüler vorgehalten werden können.

 

In Nordrhein-Westfalen wurden für den Monat Januar 2021 landesweit die Elternbeiträge ausgesetzt und hälftig von der Landesregierung und den Kommunen erstattet. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung konnte von den Kommunen individuell gestaltet werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Eschweiler am 17.02.2021 den Beschluss gefasst, den Elternbeitrag für den Monat Februar auszusetzen (vgl. VV 019/21).

 

Mit Antrag vom 09.04.2021 fordert die AFD Stadtratsfraktion einen Erlass der Elternbeiträge zu Betreuungsangeboten der Primarstaufe, Sekundarstufe I sowie der Kindertagestätten für die Monate Februar bis August 2021.

 

In Anbetracht dessen, dass weder Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege, noch Eltern von Kindern in OGS-Betreuung oder außerschulischen Betreuungseinrichtungen (geregelte Vormittagsbetreuung) eine adäquate Betreuung zu ihrem Beitrag erhalten haben, schlägt die Verwaltung daher vor, eine Ermäßigung der Elternbeiträge um 25 % für die Monate März und April 2021 zu beschließen.

 

Die StädteRegion Aachen hat ebenfalls eine 25 %-tige Ermäßigung der Elternbeiträge für die Monate März und April beschlossen.

 

Sofern der eingeschränkte Regelbetrieb auch über den 30.04.2021 hinaus verlängert werden sollte, bittet die Verwaltung für diesen Fall um einen Vorratsbeschluss, um auch in den Folgemonaten gegebenenfalls auf Beiträge verzichten zu können.

 

Falls sich Land und Kommunale Spitzenverbände auf eine höhere Beitragsermäßigung verständigen, käme diese zur Anwendung.


Monatlich werden Elternbeiträge in Höhe von rd. 110.000 Euro eingenommen, welche sich wie folgt aufteilen:

 

Elternbeiträge gemäß § 23 SGB VIII (Kindertagespflege) – 19.000 Euro

Elternbeiträge Kindergarten freie Träger und Elternbeiträge städt. Kindergärten (BKJ) – 49.000 Euro

Elternbeiträge Offene Ganztagsschule – 42.000 Euro.

 

Für jeden Monat mit 25 % Beitragsermäßigung ist daher mit einem Minderertrag von 27.500 Euro zu rechnen.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Minderertrag als corona-bedingter Ertragsausfall isoliert, bilanziell gesondert aktiviert und beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden kann. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) enthält zwar zurzeit im § 5 entsprechende Regelungen nur für den Jahresabschluss 2020, je nach weiterer Entwicklung der Auswirkungen der Pandemie ist hier jedoch von einer Nachsteuerung auszugehen.