Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Eschweiler
Vorlage
154/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2020 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

 


Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wurde jeweils eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und den Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 23.04.2021 an die Fraktionsvorsitzenden übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können.

Dieser Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen verzichtet.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 627.301,77 ab.

 

Dieses Ergebnis stellt, im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 386.600,00 (fortgeschriebener Ansatz zum Jahresüberschuss EUR 346.600,00), eine Verbesserung von EUR 240.701,77 dar. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis die Isolierung der coronabedingten Mindererträge bzw. Mehraufwendungen in Höhe von EUR 3.789.687,15 enthält, welche nach den Vorschriften des § 5 NKF-CIG NRW als Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt wurde.

 

Die nachfolgend aufgeführten Positionen wurden im Rahmen der Isolierung eingestellt:

 

 

Isolierung

2020

 

in EUR

Mindererträge Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

2.192.418,14

Mehraufwendungen Personal

358.000,00

Mindererträge Benutzungsgebühren Bäder

240.008,94

Mindererträge Elternbeiträge Kindertagesstätten

207.345,50

Mindererträge Vergnügungssteuer

181.622,19

Mindererträge Gebühren Krankentransporte

109.610,06

Mindererträge Elternbeiträge Offene Ganztagsschulen

107.739,00

Mindererträge Parkgebühren

104.031,46

Mehraufwendungen für Kranken- und Rettungstransporte

98.728,96

Mindererträge Buß- und Verwarngelder

89.181,74

Mindererträge Gebühren Rettungstransporte

42.957,13

Mindererträge Gebühren Sondernutzung

21.307,00

Mindererträge Gebühren Gaststättenerlaubnisse

20.962,40

Mehraufwendungen Brandschutz

10.309,34

Mehraufwendungen Katastrophenschutz

5.465,89

 

3.789.687,75

 

Die corona-bedingten Schäden im Zusammenhang mit den Erträgen aus der Gewerbesteuer wurden konkret ermittelt und beliefen sich auf insgesamt rd. EUR 592.000. Unter Berücksichtigung der erhaltenen Gewerbesteuerausgleichszahlung nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz in Höhe von rd. EUR 9.133.000 verbleibt kein zu isolierender Schaden bei den Erträgen aus Gewerbesteuer. Der überschießende Betrag fließt somit in das Jahresergebnis ein.

 

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend verwiesen.

 

Der in der Finanzrechnung 2020 ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.152.881,17 berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2019 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.176.715,18.

 

Die Jahresabschlussbilanz der Stadt Eschweiler zum 31.12.2020 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt eine Bilanzsumme EUR 450.821.870,23 aus. Somit konnte die Bilanzsumme im Laufe des Jahres um EUR 16.652.438,87 gesteigert werden.

 

Forderungen werden unterjährig ggfs. wertkorrigiert durch Niederschlagung oder Erlass. Am Ende eines Jahres sind dann noch weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Diese Wertberichtigung auf Forderungen erfolgt getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2020 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.236 aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt TEUR 2.990 ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von TEUR 246.

 

Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn einen Bestand von EUR 21.494.503,07. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.

 

Die wesentlichen Veränderungen der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr sind nachfolgend zu entnehmen:

 

 

 

Die Ausgleichsrücklage ist nach § 75 Abs. 3 GO NRW als gesonderter Posten des Eigenkapitals auszuweisen.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.

Der in der Ergebnisrechnung 2019 und auf der Passivseite unter Bilanzposition 1.4 Jahresfehlbetrag ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 7.068.264,91 wurde im Rahmen der Eröffnungsbuchungen 2020 mit der bestehenden Ausgleichsrücklage von EUR 9.586.319,99 verrechnet. Hieraus ergibt sich zum Stichtag 31.12.2020 ein Bestand der Ausgleichsrücklage von EUR 2.518.055,08.

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2020 in Höhe von TEUR 105.700 bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei den Kreditinstituten DZ HYP AG - HypoVereinsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen sowie Commerzbank Aachen.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung beläuft sich zum 31.12.2020 auf TEUR 70.193. Hiervon entfallen auf das Programm Gute Schule 2020 TEUR 4.193 und auf die COVID-19-Pandemie TEUR 3.789.

 

Die schlechte Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015 wurde diese Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher Gewerbesteuernachzahlungen unterbrochen; 2016 war die weitere Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich. Die positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft führte in den Jahren 2017 bis 2019 kontinuierlich zu einem Abbau der Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2020 konnte der Trend coronabedingt nicht fortgesetzt werden. Die Auswirkungen der Pandemie und der so entstandene Schaden für die Stadt Eschweiler haben den stetigen Abbau der Kredite zur Liquiditätssicherung zwar unterbrochen, jedoch konnte der Gesamtbetrag bisher nahezu auf gleichem Niveau gehalten werden.

 

Unter Anwendung der eingangs angeführten gesetzlichen Vorschriften wird mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2020 dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


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