Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler zum 31.12.2020 zur Kenntnis.
Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der
Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung
zugeleitet.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der
Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin
zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur
Feststellung zu.
Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wurde jeweils eine Ausfertigung
des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr
2020 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und den Anlagen
mit gesondertem Schreiben vom 23.04.2021 an die Fraktionsvorsitzenden
übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere
„Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt
werden können.
Dieser Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Ergebnis- und
Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Forderungs-,
Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wird
auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen
verzichtet.
Die
Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 627.301,77 ab.
Dieses
Ergebnis stellt, im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem geplanten
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 386.600,00 (fortgeschriebener Ansatz zum
Jahresüberschuss EUR 346.600,00), eine Verbesserung von EUR 240.701,77 dar.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis die Isolierung der
coronabedingten Mindererträge bzw. Mehraufwendungen in Höhe von EUR
3.789.687,15 enthält, welche nach den Vorschriften des § 5 NKF-CIG NRW als
Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich als außerordentlicher Ertrag in die
Ergebnisrechnung eingestellt wurde.
Die
nachfolgend aufgeführten Positionen wurden im Rahmen der Isolierung
eingestellt:
|
Isolierung 2020 |
|
in EUR |
Mindererträge Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.192.418,14 |
Mehraufwendungen Personal |
358.000,00 |
Mindererträge Benutzungsgebühren Bäder |
240.008,94 |
Mindererträge Elternbeiträge Kindertagesstätten |
207.345,50 |
Mindererträge Vergnügungssteuer |
181.622,19 |
Mindererträge Gebühren Krankentransporte |
109.610,06 |
Mindererträge Elternbeiträge Offene Ganztagsschulen |
107.739,00 |
Mindererträge Parkgebühren |
104.031,46 |
Mehraufwendungen für Kranken- und Rettungstransporte |
98.728,96 |
Mindererträge Buß- und Verwarngelder |
89.181,74 |
Mindererträge Gebühren Rettungstransporte |
42.957,13 |
Mindererträge Gebühren Sondernutzung |
21.307,00 |
Mindererträge Gebühren Gaststättenerlaubnisse |
20.962,40 |
Mehraufwendungen Brandschutz |
10.309,34 |
Mehraufwendungen Katastrophenschutz |
5.465,89 |
|
3.789.687,75 |
Die corona-bedingten Schäden im Zusammenhang mit den Erträgen aus der
Gewerbesteuer wurden konkret ermittelt und beliefen sich auf insgesamt rd. EUR
592.000. Unter Berücksichtigung der erhaltenen Gewerbesteuerausgleichszahlung
nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz in Höhe von rd. EUR 9.133.000 verbleibt
kein zu isolierender Schaden bei den Erträgen aus Gewerbesteuer. Der
überschießende Betrag fließt somit in das Jahresergebnis ein.
Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl
im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend verwiesen.
Der in der Finanzrechnung 2020
ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.152.881,17
berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der
Schlussbilanz 2019 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR
1.176.715,18.
Die Jahresabschlussbilanz der Stadt Eschweiler zum 31.12.2020 weist unter
Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt eine
Bilanzsumme EUR 450.821.870,23 aus. Somit konnte die Bilanzsumme im Laufe des
Jahres um EUR 16.652.438,87 gesteigert werden.
Forderungen werden unterjährig ggfs.
wertkorrigiert durch Niederschlagung oder Erlass. Am Ende eines Jahres sind
dann noch weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Diese Wertberichtigung auf
Forderungen erfolgt getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Danach
waren zum Stichtag 31.12.2020 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe
von insgesamt TEUR 3.236 aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung
der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt
TEUR 2.990 ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von TEUR
246.
Die Allgemeine
Rücklage hatte zum Jahresbeginn einen Bestand von EUR 21.494.503,07.
Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur Allgemeinen
Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW die Aufwendungen aus dem
Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie Wertveränderungen von
Finanzanlagen gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.
Die wesentlichen Veränderungen der
Allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr sind nachfolgend zu entnehmen:
Die Ausgleichsrücklage
ist nach § 75 Abs. 3 GO NRW als gesonderter Posten des
Eigenkapitals auszuweisen.
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW
können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 Abs.
1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand
in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der
Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss
zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen
der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener
Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.
Der in der Ergebnisrechnung 2019 und auf der Passivseite
unter Bilanzposition 1.4 Jahresfehlbetrag ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR
7.068.264,91 wurde im Rahmen der Eröffnungsbuchungen 2020 mit der bestehenden
Ausgleichsrücklage von EUR 9.586.319,99 verrechnet. Hieraus ergibt sich zum
Stichtag 31.12.2020 ein Bestand der Ausgleichsrücklage von EUR 2.518.055,08.
Die Verbindlichkeiten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen zum
31.12.2020 in Höhe von TEUR 105.700 bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei
den Kreditinstituten DZ HYP AG - HypoVereinsbank, Kreditanstalt für
Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler
EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen sowie Commerzbank Aachen.
Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung beläuft sich zum 31.12.2020 auf TEUR
70.193. Hiervon entfallen auf das Programm Gute Schule 2020 TEUR 4.193 und auf
die COVID-19-Pandemie TEUR 3.789.
Die schlechte
Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen
Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015 wurde diese
Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher Gewerbesteuernachzahlungen
unterbrochen; 2016 war die weitere Aufnahme von Liquiditätskrediten
erforderlich. Die positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft führte in den
Jahren 2017 bis 2019 kontinuierlich zu einem Abbau der Verbindlichkeiten aus
Liquiditätssicherungskrediten. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2020 konnte
der Trend coronabedingt nicht fortgesetzt werden. Die Auswirkungen der Pandemie
und der so entstandene Schaden für die Stadt Eschweiler haben den stetigen
Abbau der Kredite zur Liquiditätssicherung zwar unterbrochen, jedoch konnte der
Gesamtbetrag bisher nahezu auf gleichem Niveau gehalten werden.
Unter Anwendung der eingangs angeführten gesetzlichen Vorschriften wird
mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2020
dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche
Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser
gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die
örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine
Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt
bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung
des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr
2020 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können
Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Sachverhalt.
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