Betreff
IT-Assistenten für städtische Schulen in Eschweiler sowie Antrag der FDP vom 23.11.2020
Vorlage
145/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Zusatz-Vereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 die Einstellung eines IT-Assistenten für die Vor-Ort-Betreuung im EDV-Bereich für alle städtischen Schulen befristet für den Zeitraum von zwei Jahren (ggfs. mit der Option der Verlängerung) in Vollzeit beabsichtigt.

 


Im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung der Schulen sind die Anforderungen im schulischen IT-Bereich durch Neuanschaffungen von Hard- und Software unstrittig deutlich gestiegen. Insbesondere durch die Umsetzung der Förderprogramme Sofortausstattungsprogramm Lehrer, Sofortausstattungsprogramm Schüler und des Digitalpakts Schule wurde die Ausstattung an mobilen Endgeräten in den Schulen enorm erhöht. Der Ausstattungsstandard wird auch in den kommenden Jahren durch weitere Neuanschaffungen und das Fortschreiten der Technik fortlaufend erhöht. Des Weiteren sind die Anforderungen auch pandemiebedingt durch Sicherstellung des Distanzunterrichts, Schaffung von Onlineangeboten im Unterricht und durch verstärkten Einsatz von digitalen Präsentationsmethoden gestiegen.

 

Laut der Zusatz-Vereinbarung „Administration“ zum Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 vom 04.11.2020 in Verbindung mit der dazugehörigen Richtlinie über die Förderung von IT-Administration vom 05.02.2021 werden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden der schulischen IT-Infrastruktur gefördert.

 

Förderfähig sind:

 

1.       Befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister und

2.       Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden.

 

Gemäß vorgesehenem Verteilerschlüssel sind für die Stadt Eschweiler Zuwendungen in Höhe von 209.551,00 € als Höchstbetrag vorgesehen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger (Schulträger) erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderfähig ist der Zeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2025.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine zusätzliche IT-Unterstützung sinnvoll und durch die im Rahmen des DigitalPakts nun mögliche Förderung befristet auch in einem finanziell vertretbaren Umfang für Schulträger umsetzbar. Die Verwaltung beabsichtigt daher unter Nutzung des o.g. Förderprogramms zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n IT-Assistenten/Assistentin für alle städt. Schulen als Vor-Ort-Ansprechpartner zur Betreuung der Hard- und Software einzustellen, die/der als Schnittstelle zwischen den Schulen und dem Technischen Service der Stadtverwaltung / externen Dienstleister fungieren soll.

 

Die Einstellung des/r IT-Assistenten/in soll zunächst befristet für den Zeitraum von 2 Jahren (ggfs. mit der Option der Verlängerung) in Vollzeit möglichst zum 01.06.2021 erfolgen.

 

Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 23.11.2020:

 

Die FDP- Stadtratsfraktion beantragte mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 23.11.2020 den Tagesordnungspunkt „IT-Assistenten für städtische Schulen in Eschweiler“ auf die Tagesordnung der nächsten Schulausschusssitzung zu setzen und dort folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die IT-Anforderungen an den städtischen Schulen gestiegen sind.
  2. Er stimmt zu, dass jeder städtischen Schule einen/eine IT-Assistenten/Assistentin dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, aus der Bund-Länder-Vereinbarung vom 04.11.2020 zur Förderung von IT-Administrierenden entsprechende Fördermittel zur Finanzierung zu beantragen.

 

Die Ziffern 1 und 3 sind unstrittig und wurden im vorstehenden Sachverhalt erörtert.

 

Zu Ziffer 2.:

In Eschweiler gibt es insgesamt 15 städtische Schulen (10 Grundschulen -an 11 Standorten- und 5 weiterführende Schulen). Anhand des FDP-Antrages müssten somit insgesamt 15 IT-Fachkräfte eingestellt werden.

 

In den Schulen gibt es im IT-Bereich zwei Betreuungs-Aufgabenfelder, den sog. „First-Level-Support“ und den „Second-Level-Support“. Wie bereits aus § 2 der ebenfalls als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden in NRW über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von EDV in Schulen aus dem Jahre 2008 hervorgeht, ist das Land – respektive Lehrkräfte im Landesdienst – für den First-Level-Support zuständig. Hierbei handelt es sich um die einfache Fehlersuche. Die Aufgaben des First-Level-Supports sind in der als Anlage beigefügten Auflistung konkret dargestellt.

Die Aufgabe des Second-Level-Supports ist hingegen beim Schulträger angesiedelt.

Die in diesem Kontext zu bearbeitenden komplexeren IT-Störungen sollen zukünftig analog des Pilotprojekts Gymnasium mit einem externen Dienstleister (hier: regio IT) abgewickelt werden.

 

Die städt. Schulen profitieren darüber hinaus unabhängig von der Einstellung eines IT-Assistenten weiterhin von der Unterstützung der Mitarbeiter/innen des technischen Services der Verwaltung.

 

Die gesamten Kosten eines Arbeitsplatzes eines IT-Administrierenden (Einstufung in EG 8 TVöD) betragen jährlich 76.180,00 € (= Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten). Der Aufwand für die von der FDP beantragten 15 IT-Assistentenstellen würde jährlich 1.142.700 € betragen, sodass die Fördermittel nach ca. 2,5 Monaten aufgebraucht wären. Der Aufwand für den gesamten Förderzeitraum (ab möglicher Einstellungen: 01.06.2021 bis 31.12.2025) würde demnach insgesamt 5.237.375,00 € betragen. Abzüglich der Förderung von 209.551,00 € beträgt der Eigenanteil der Stadt Eschweiler 5.027.824,00 €.

 

Aus Sicht der Verwaltung geht die von der FDP beantragte vollumfängliche zusätzliche Unterstützung einer jeden Schule durch eine IT-Fachkraft weit über das erforderliche Maß hinaus, zumal einerseits keine Differenzierung nach Größe der Schulen vorgenommen wurde und andererseits keine rechtliche Grundlage für die Antragstellung besteht. Weder der Bedarf, noch die Effizienz der geforderten vollumfänglichen Unterstützung wird seitens der Verwaltung gesehen. Darüber hinaus sind die exorbitant hohen Kosten aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar.

 

Unabhängig von der hiesigen Vorlage wird der Antrag der FDP im Rahmen der noch anstehenden Haushaltsberatungen behandelt.

 

 


Die gesamten Kosten eines Arbeitsplatzes eines IT-Administrierenden (Einstufung in EG 8 TVöD) betragen jährlich 76.180,00 € (= Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten).

 

Der Aufwand für die Einstellung eines/einer IT-Assistenten/Assistentin für die städtischen Schulen für den Zeitraum 01.06.2021 bis 31.12.2025 stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Personalkosten

Zuschuss (DigitalPakt Schule)

Differenz/Eigenanteil

2021 (7 Monate)

44.438,33 €

39.994,50 €

4.443,83 €

2022

76.180,00 €

68.562,00 €

7.618,00 €

2023

76.180,00 €

68.562,00 €

7.618,00 €

2024

76.180,00 €

32.432,50 €

43.747,50 €

2025

76.180,00 €

0,00 €

76.180,00 €

Summe

349.158,33 €

209.551,00 €

139.607,33 €

 

Wie anhand der aufgeführten Tabelle ersichtlich, wird die Förderung schon durch die Einstellung eines/einer IT-Assistenten/Assistentin vollumfänglich abgerufen.

 


keine