Die Verwaltung wird beauftragt, im Schuljahr 2021/2022 den Eschweiler Sportgutschein einzuführen.
Die SPD-Fraktion
hat, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, mit Schreiben vom 21.04.2021
beantragt, einen Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro für die Einführung des
Eschweiler Sportgutscheins zur Verfügung zu stellen.
In der Ratssitzung
am 24.06.2020 wurde das Thema Sportgutschein bereits beraten. Insofern wird
inhaltlich auf die Verwaltungsvorlage 201/20 verwiesen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler beauftragte seinerzeit die Verwaltung - gemeinsam mit den Trägern
des organisierten Sports - Möglichkeiten
zur Umsetzung des Eschweiler Sportgutscheins zu entwickeln.
Gemeinsam mit dem
Stadtsportverband wurde folgendes Konzept, welches vom ursprünglichen Antrag
des SPD-Fraktion abweicht, entwickelt:
- Die Finanzierung des Eschweiler Sportgutscheins erfolgt durch
städtische Haushaltsmittel.
- Mit dem Sportgutschein wird der Mitgliedsbeitrag des Kindes /
Jugendlichen für einen (Sport-)verein, in voller Höhe, für ein Jahr
finanziert.
- Der Gutschein wird als Broschüre entworfen. Dort sind die Sportarten
und Vereine aufgelistet, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann.
- Weiterhin bietet der Sportgutschein Raum für die Kontaktdaten der
Vereine und der Neumitglieder.
- Mit dem Einreichen des Gutscheins beim Verein, wird das Kind / der Jugendliche
Neumitglied in einem (Sport-)verein in Eschweiler. Der Verein bestätigt,
dass es sich um eine Neumitgliedschaft handelt und dass das Kind im
letzten halben Jahr nicht Mitglied des Vereins gewesen ist.
- Der Verein reicht den ausgefüllten Gutschein bei der Stadt ein. Dort
findet auch eine Evaluation der eingegangenen Daten statt.
- Der Stadt Eschweiler rechnet die Sportgutscheine mit den Vereinen ab
und überweist den fälligen Jahresbeitrag direkt an den Verein.
- Im laufenden Schuljahr 2021/2022 erhält jedes Schulkind der 1.
Klasse (ca. 600 Kinder) und der 5. Klasse ca. 450 Kinder den Eschweiler
Sportgutschein über die Schule.
- Ab dem Schuljahr 2022/2023 erhalten jeweils die Schülerinnen und
Schüler der 5. Klassen den Gutschein.
Vom „Eschweiler
Sportgutschein“ können alle Eschweiler Sportvereine profitieren. Auch der
karnevalistische Tanzsport soll durch den Gutschein gefördert werden. Die
Vereine wurden bereits durch die Verwaltung kontaktiert und befragt, ob sie am
„Eschweiler Sportgutschein“-Projekt teilnehmen möchten. Bislang sind ca. 50
Rückmeldungen eingegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie, sowie der
Hochwasserkatastrophe, ist jedoch davon auszugehen, dass einige Vereine die
Rückmeldung bislang noch nicht abgeben konnten. Es wird daher nochmals eine
Erinnerung an die Vereine erfolgen. In der Broschüre werden nur diejenigen
Vereine aufgeführt, die eine Teilnahme befürworten.
Bereits bestehende
Mitgliedschaften der Kinder in einem Verein werden durch den Sportgutschein
nicht abgedeckt.
In der Broschüre
wird auf die eventuelle Möglichkeit zur Weiterfinanzierung des Beitrages durch
„Bildung und Teilhabe“ hingewiesen.
Der „Eschweiler
Sportgutschein“ soll Kinder zur Mitgliedschaft im Sportverein animieren, um so
einerseits Beweglichkeit und andererseits soziale Kompetenz zu fördern.
Weiterhin soll er die Vereine durch neue Mitglieder unterstützen.
Die Städte Stolberg
und Duisburg haben den Sportgutschein bereits eingeführt. In Duisburg nehmen
ca. 10 Prozent der Kinder das Angebot war. Die finanzielle Höhe des Angebots
ist dort auf maximal 50,00 € pro Jahr begrenzt. Der darüberhinausgehende Betrag
wird vom jeweiligen Sportverein getragen.
Die Stadt Stolberg
kann aufgrund der Coronapandemie noch keine Angaben über die Akzeptanz des
Sportgutscheins machen, da der Trainingsbetrieb und das Vereinsleben durch die
notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnungen nicht oder nur
eingeschränkt möglich gewesen ist.
Der
durchschnittliche Monatsbeitrag in den Eschweiler (Sport-)vereinen liegt zwischen
ca. 8,00 € und 10,00 €. Bei einem angenommenen Monatsbeitrag in Höhe von
monatlich 10,00 € beträgt die maximale Jahresförderung 120,00 €
Die nachstehende
Modellrechnung zeigt den Finanzbedarf unter der Annahme, dass 10 oder 20
Prozent der Gutscheine eingelöst werden. Es wird zum einen, der Maximalbetrag
der Stadt Duisburg und zum anderen der durchschnittliche Monatsbeitrag der
Eschweiler (Sport-)vereine herangezogen.
Basiszahl für die
Berechnungen sind die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 und zwar für das
erste und fünfte Schuljahr (1.050 Kinder). Daraus folgt die angenommene
Berechnung für 105 bzw. 210 Kinder. Für die Folgejahre sind 450 Kinder als
Berechnungsgrundlage zu Grunde gelegt worden. Hier wurden dann 45 bzw. 90
Gutscheineinlösungen angenommen.
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Einlösung der Gutscheine 10 % |
Einlösung der Gutscheine 20 % |
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Förderungshöhe in € / Jahr |
2021/2022 (105 eingelöste Gutscheine).) |
ab 2022/2023 (45 eingelöste Gutscheine) |
2021/2022 (210 eingelöste
Gutscheine) |
ab 2022/2023 (90 eingelöste Gutscheine) |
50,00 |
5.250,00 |
2.250,00 |
10.500,00 |
4.500,00 |
120,00 |
12.600,00 |
5.400,00 |
25.200,00 |
10.800,00 |
Die Ausgabe der
Sportgutscheine an die Schüler*innen sollte ursprünglich zu Beginn des
Schuljahres erfolgen. Infolge der Hochwasserkatastrophe musste dies jedoch
verschoben werden. Die Gutscheinausgabe ist nun für den Beginn des 2.
Halbjahres des aktuellen Schuljahres vorgesehen, sodass die Zahlungsabwicklung
mit den Sportvereinen erst im Haushaltsjahr 2022 erfolgen wird.
Durch den Eschweiler Sportgutschein entstehen Kosten für den
städtischen Haushalt.
Unter Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Kostenstelle 40000000 stehen für das Haushaltsjahr 2021 25.000 € zur Verfügung. Eine Verausgabung dieser Haushaltsmittel wird in 2021 nicht mehr erfolgen.
In die Haushaltsplanberatungen 2022 ff. werden somit entsprechende Haushaltsmittel beim Produkt-/Kostenträger-Code 084240101 „Förderung des Sports“ auf dem Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, eingebracht werden.
Beim Entwurf, der
Einführung und der Umsetzung des Gutscheins wird personelle Kapazität gebunden.