Betreff
Sportgutscheine für Schülerinnen und Schüler an Eschweiler Schulen
Vorlage
142/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, im Schuljahr 2021/2022 den Eschweiler Sportgutschein einzuführen.


Die SPD-Fraktion hat, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, mit Schreiben vom 21.04.2021 beantragt, einen Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro für die Einführung des Eschweiler Sportgutscheins zur Verfügung zu stellen.

 

In der Ratssitzung am 24.06.2020 wurde das Thema Sportgutschein bereits beraten. Insofern wird inhaltlich auf die Verwaltungsvorlage 201/20 verwiesen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragte seinerzeit die Verwaltung - gemeinsam mit den Trägern des organisierten Sports -  Möglichkeiten zur Umsetzung des Eschweiler Sportgutscheins zu entwickeln.

 

Gemeinsam mit dem Stadtsportverband wurde folgendes Konzept, welches vom ursprünglichen Antrag des SPD-Fraktion abweicht, entwickelt:

 

  1. Die Finanzierung des Eschweiler Sportgutscheins erfolgt durch städtische Haushaltsmittel.
  2. Mit dem Sportgutschein wird der Mitgliedsbeitrag des Kindes / Jugendlichen für einen (Sport-)verein, in voller Höhe, für ein Jahr finanziert.
  3. Der Gutschein wird als Broschüre entworfen. Dort sind die Sportarten und Vereine aufgelistet, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann.
  4. Weiterhin bietet der Sportgutschein Raum für die Kontaktdaten der Vereine und der Neumitglieder.
  5. Mit dem Einreichen des Gutscheins beim Verein, wird das Kind / der Jugendliche Neumitglied in einem (Sport-)verein in Eschweiler. Der Verein bestätigt, dass es sich um eine Neumitgliedschaft handelt und dass das Kind im letzten halben Jahr nicht Mitglied des Vereins gewesen ist.
  6. Der Verein reicht den ausgefüllten Gutschein bei der Stadt ein. Dort findet auch eine Evaluation der eingegangenen Daten statt.
  7. Der Stadt Eschweiler rechnet die Sportgutscheine mit den Vereinen ab und überweist den fälligen Jahresbeitrag direkt an den Verein.
  8. Im laufenden Schuljahr 2021/2022 erhält jedes Schulkind der 1. Klasse (ca. 600 Kinder) und der 5. Klasse ca. 450 Kinder den Eschweiler Sportgutschein über die Schule.
  9. Ab dem Schuljahr 2022/2023 erhalten jeweils die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen den Gutschein.

 

Vom „Eschweiler Sportgutschein“ können alle Eschweiler Sportvereine profitieren. Auch der karnevalistische Tanzsport soll durch den Gutschein gefördert werden. Die Vereine wurden bereits durch die Verwaltung kontaktiert und befragt, ob sie am „Eschweiler Sportgutschein“-Projekt teilnehmen möchten. Bislang sind ca. 50 Rückmeldungen eingegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie, sowie der Hochwasserkatastrophe, ist jedoch davon auszugehen, dass einige Vereine die Rückmeldung bislang noch nicht abgeben konnten. Es wird daher nochmals eine Erinnerung an die Vereine erfolgen. In der Broschüre werden nur diejenigen Vereine aufgeführt, die eine Teilnahme befürworten.

 

Bereits bestehende Mitgliedschaften der Kinder in einem Verein werden durch den Sportgutschein nicht abgedeckt.

 

In der Broschüre wird auf die eventuelle Möglichkeit zur Weiterfinanzierung des Beitrages durch „Bildung und Teilhabe“ hingewiesen.

 

Der „Eschweiler Sportgutschein“ soll Kinder zur Mitgliedschaft im Sportverein animieren, um so einerseits Beweglichkeit und andererseits soziale Kompetenz zu fördern. Weiterhin soll er die Vereine durch neue Mitglieder unterstützen.

 

Die Städte Stolberg und Duisburg haben den Sportgutschein bereits eingeführt. In Duisburg nehmen ca. 10 Prozent der Kinder das Angebot war. Die finanzielle Höhe des Angebots ist dort auf maximal 50,00 € pro Jahr begrenzt. Der darüberhinausgehende Betrag wird vom jeweiligen Sportverein getragen.

 

Die Stadt Stolberg kann aufgrund der Coronapandemie noch keine Angaben über die Akzeptanz des Sportgutscheins machen, da der Trainingsbetrieb und das Vereinsleben durch die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnungen nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen ist.

 

Der durchschnittliche Monatsbeitrag in den Eschweiler (Sport-)vereinen liegt zwischen ca. 8,00 € und 10,00 €. Bei einem angenommenen Monatsbeitrag in Höhe von monatlich 10,00 € beträgt die maximale Jahresförderung 120,00 €

 

Die nachstehende Modellrechnung zeigt den Finanzbedarf unter der Annahme, dass 10 oder 20 Prozent der Gutscheine eingelöst werden. Es wird zum einen, der Maximalbetrag der Stadt Duisburg und zum anderen der durchschnittliche Monatsbeitrag der Eschweiler (Sport-)vereine herangezogen.

 

Basiszahl für die Berechnungen sind die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 und zwar für das erste und fünfte Schuljahr (1.050 Kinder). Daraus folgt die angenommene Berechnung für 105 bzw. 210 Kinder. Für die Folgejahre sind 450 Kinder als Berechnungsgrundlage zu Grunde gelegt worden. Hier wurden dann 45 bzw. 90 Gutscheineinlösungen angenommen.

 

 

Einlösung der Gutscheine 10 %

Einlösung der Gutscheine 20 %

Förderungshöhe in € / Jahr

 2021/2022

 (105 eingelöste Gutscheine).)

ab 2022/2023

(45 eingelöste Gutscheine)

 2021/2022

(210 eingelöste Gutscheine)

ab 2022/2023

(90 eingelöste Gutscheine)

50,00

5.250,00

2.250,00

10.500,00

4.500,00

120,00

12.600,00

5.400,00

25.200,00

10.800,00

 

Die Ausgabe der Sportgutscheine an die Schüler*innen sollte ursprünglich zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Infolge der Hochwasserkatastrophe musste dies jedoch verschoben werden. Die Gutscheinausgabe ist nun für den Beginn des 2. Halbjahres des aktuellen Schuljahres vorgesehen, sodass die Zahlungsabwicklung mit den Sportvereinen erst im Haushaltsjahr 2022 erfolgen wird.

 


Durch den Eschweiler Sportgutschein entstehen Kosten für den städtischen Haushalt.

Unter Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Kostenstelle 40000000 stehen für das Haushaltsjahr 2021 25.000 € zur Verfügung. Eine Verausgabung dieser Haushaltsmittel wird in 2021 nicht mehr erfolgen.

In die Haushaltsplanberatungen 2022 ff. werden somit entsprechende Haushaltsmittel beim Produkt-/Kostenträger-Code 084240101 „Förderung des Sports“ auf dem Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, eingebracht werden.

 


Beim Entwurf, der Einführung und der Umsetzung des Gutscheins wird personelle Kapazität gebunden.