Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 455 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße -; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
141/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf der Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 455 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die Öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf der Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 455 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 455 tlw. ist im Rezess der Flurbereinigung Hehlrath 11621 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannte Parzelle liegt im Bereich des sich im Bauleitplanverfahren befindenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11 – Westlich Robert-Koch-Straße –. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der ein reines Wohngebiet ausweist, ist es erforderlich, die vorgenannte Wegeparzelle einzuziehen. Die Wegeparzelle wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11 – Westlich Robert-Koch-Straße – als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Benennung von Ersatzwegen ist daher nicht erforderlich.

 

Die derzeit auf der Wegeparzelle ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Flurbereinigung Hehlrath 11621 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten. 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen.

 

 


Keine.

 


Keine.