Die im Rahmen der
Umsetzung des Bebauungsplanes 205 -IGP VI- neu zu benennende Stichstraße, die
senkrecht von der Dürwißer Straße aus nach Norden abzweigt, erhält die
Bezeichnung
Zeppelinstraße
Der Bebauungsplan
205 – IGP VI – erlangte am 07.04.2017 Rechtskraft. Im Rahmen der Umsetzung ist
es erforderlich, die momentan im Bau befindliche, private Erschließungsstraße
zu benennen.
Die Verwaltung
schlägt folgenden Namen vor:
Zeppelinstraße
Hierbei handelt es
sich um einen Vorschlag der Firma Zeppelin GmbH, der im Rahmen der
Ansiedlungsgespräche vorgetragen wurde. In diesem Bereich des Industrie- und
Gewerbeparks wird die Firma Zeppelin GmbH an der neuen Straße auf ca. 2,36 ha
eine Service-Niederlassung mit Werkstatt errichten (siehe Anlage).
Durch die Maßnahme entstehen Kosten für die Beschaffung
eines Straßennamenschildes, sowie einer zugehörigen Klemmschelle (Schätzkosten
ca. 40,00 €). Entsprechende Haushaltsmittel sind beim Produkt 125410101
-Gemeindestraßen-, Sachkonto 5242100 -Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze-, im
Haushaltsentwurf vorgesehen.
Die Bereitstellung wie auch die Aufstellung des Pfostens erfolgt durch den Baubetriebshof.
keine