Betreff
Straßenbenennung im Gebiet des Bebauungsplanes 205 IGP VI
Vorlage
135/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 205 -IGP VI- neu zu benennende Stichstraße, die senkrecht von der Dürwißer Straße aus nach Norden abzweigt, erhält die Bezeichnung

                                                          

Zeppelinstraße

 


Der Bebauungsplan 205 – IGP VI – erlangte am 07.04.2017 Rechtskraft. Im Rahmen der Umsetzung ist es erforderlich, die momentan im Bau befindliche, private Erschließungsstraße zu benennen.

 

Die Verwaltung schlägt folgenden Namen vor:

 

Zeppelinstraße

 

Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag der Firma Zeppelin GmbH, der im Rahmen der Ansiedlungsgespräche vorgetragen wurde. In diesem Bereich des Industrie- und Gewerbeparks wird die Firma Zeppelin GmbH an der neuen Straße auf ca. 2,36 ha eine Service-Niederlassung mit Werkstatt errichten (siehe Anlage).

 


Durch die Maßnahme entstehen Kosten für die Beschaffung eines Straßennamenschildes, sowie einer zugehörigen Klemmschelle (Schätzkosten ca. 40,00 €). Entsprechende Haushaltsmittel sind beim Produkt 125410101 -Gemeindestraßen-, Sachkonto 5242100 -Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze-, im Haushaltsentwurf vorgesehen.

Die Bereitstellung wie auch die Aufstellung des Pfostens erfolgt durch den Baubetriebshof.

 


keine