hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
wird beschlossen.
In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – beschlossen (vgl. VV
362/20).
Der Geltungsbereich liegt im Zentrum des Propsteier Waldes an der Grenze
zum Stolberger Stadtgebiet. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2009)
ist der Geltungsbereich als „Fläche für Wald“ dargestellt. Dieser ehemals
militärisch genutzte Bereich ist seit Jahrzehnten versiegelt. In der
Vergangenheit wurden auf dieser Fläche die Militärfahrzeuge gewartet.
Der Änderungsbereich soll zukünftig als „Sonderbaufläche (S)“ mit der
Zweckbestimmung “Solarpark“ dargestellt werden. Ziel ist es, eine
wirtschaftliche Nutzung der versiegelten Flächen des Wartungsbereiches zu
ermöglichen. Durch einen Investor soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit
gleichmäßig verteilten „Modultischen“ mit Photovoltaikmodulen sowie den
dazugehörigen Nebenanlagen errichtet werden.
Die Stadt Eschweiler unterstützt dieses Projekt, um die Entwicklungen
hinsichtlich Bau und Betrieb baulicher Anlagen zur Stromerzeugung aus
Solarenergie (Photovoltaik) zu intensivieren und somit einen weiteren Beitrag
zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen
Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen bauplanungsrechtlich nicht
privilegiert. Daher sind die Durchführung dieses Aufstellungsverfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans und in einem zweiten Schritt die Aufstellung
eines Bebauungsplans für die Umsetzung des Projektes erforderlich.
Die Verwaltung
empfiehlt die frühzeitige Beteiligung für die 5. Änderung des
Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlagen 3-5) zu
beschließen.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im
weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem
Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto
52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.