Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald -;
hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
128/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald –  gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – beschlossen (vgl. VV 362/20).

 

Der Geltungsbereich liegt im Zentrum des Propsteier Waldes an der Grenze zum Stolberger Stadtgebiet. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2009) ist der Geltungsbereich als „Fläche für Wald“ dargestellt. Dieser ehemals militärisch genutzte Bereich ist seit Jahrzehnten versiegelt. In der Vergangenheit wurden auf dieser Fläche die Militärfahrzeuge gewartet.

 

Der Änderungsbereich soll zukünftig als „Sonderbaufläche (S)“ mit der Zweckbestimmung “Solarpark“ dargestellt werden. Ziel ist es, eine wirtschaftliche Nutzung der versiegelten Flächen des Wartungsbereiches zu ermöglichen. Durch einen Investor soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit gleichmäßig verteilten „Modultischen“ mit Photovoltaikmodulen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen errichtet werden.

 

Die Stadt Eschweiler unterstützt dieses Projekt, um die Entwicklungen hinsichtlich Bau und Betrieb baulicher Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie (Photovoltaik) zu intensivieren und somit einen weiteren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

 

Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen bauplanungsrechtlich nicht privilegiert. Daher sind die Durchführung dieses Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und in einem zweiten Schritt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Umsetzung des Projektes erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die frühzeitige Beteiligung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlagen 3-5) zu beschließen.

 


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.