Betreff
Abfallvermeidung bei öffentlichen Veranstaltungen
Vorlage
118/21
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Verwendung von Einwegbechern (nicht wiederverwendbar und unbepfandet) für Getränke sowie Einweggeschirr und Einwegbesteck aus Kunststoff und biologisch abbaubaren Kunststoffen bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen wird verboten.
  2. Die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbesteck aus vollständig kompostierbarem Material, wie z.B. unbehandeltes Papier- und Pappe, gepresste Blätter, Holz- oder Bambus, usw. (kein biologisch abbaubarer Kunststoff) wird ausnahmsweise zugelassen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen geschieht, z.B. aus Sicherheitsgründen, Speisen werden nicht zum unmittelbaren Verzehr am Verkaufsstand abgegeben oder Hygienevorschriften.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt,

-          die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019 entsprechend der vorherigen Punkte und im gleichen Wortlaut zu ergänzen,

-          auf Basis dieser Rechtsgrundlage bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen konkrete Auflagen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen als Verpflichtung in die Nebenbestimmungen aufzunehmen und entsprechende Kontrollen und Ahndungen durchzuführen,

-          die Schaffung eines Angebotes mietbarer Spülmobile in Eschweiler zu prüfen und dafür geeignete Anbieter z.B. caritative Einrichtungen wie die Caritas GmbH Eschweiler, oder die AWA GmbH, zu gewinnen,

-          die Einführung und das Handling (Beschaffung, Ausgabe, Verteilung, Rücknahme, Einlagerung, Reinigung, Abrechnung) eines „Eschweiler Stadtbechers“ oder „Eschweiler Festivalbechers“ im Mehrwegsystem zu prüfen und ein entsprechendes Konzept gemeinsam mit den Veranstaltern, Vereinen und Gastronomen zu erarbeiten,

-          ein Merkblatt „Abfallvermeidung und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen“ zu erarbeiten, welches veröffentlicht und jeder Genehmigung durch das Ordnungsamt beigefügt wird sowie

-          eine entsprechende Marketingkampagne mit Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten und durchzuführen, um so alle Bürger*innen für das Thema Abfallvermeidung zu sensibilisieren.

 

 

 

 

 

 

 

 


Mit Beschluss vom 20.02.2019 (VV 029/19) hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung „beauftragt, ein Konzept zur Vermeidung von Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen mit den notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln und dieses den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen“.

 

Bereits im Jahr 1990 hatte der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 30.08.1990 beschlossen: „Die Vergabe von öffentlichen Räumen und Plätzen an Vereine und Organisationen für Veranstaltungen erfolgt künftig grundsätzlich nur noch mit der Auflage, dass weder Einweggeschirr noch Einwegverpackungen für Getränke und Speisen verwendet werden. Lediglich in ganz besonders begründeten Ausnahmen darf hiervon abgesehen werden.“

Der damalige Umweltausschuss der Stadt Eschweiler hatte dann in seiner Sitzung am 05.03.1991 unter Bezug auf den o.g. Ratsbeschluss vom 30.08.1990 ergänzend beschlossen, „dass bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen, insbesondere Kirmes, Tag des Eschweiler Karnevals, Stadtfest, Schützenfeste, u.a.

  1. Speisen entweder nur noch in wiederverwendbaren Verpackungen/Behältnissen (Mehrweggeschirr) oder aber in unbehandeltem, umweltneutral verrotbarem Papiermaterial und
  2. jegliche Getränke nur in wiederverwendbaren Verpackungen/Behältnissen

ausgegeben werden dürfen.

 

Mit der Kenntnisgabe 273/92 wurde dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.04.1992 ein Erfahrungsbericht gegeben, nach dem dieser „Beschluss nahezu ausnahmslos umgesetzt und auch von den betroffenen Vereinen und Organisationen akzeptiert wurde.“ Das damalige Angebot von regional verfügbaren, geförderten Spülmobilen, die von Vereinen und Veranstaltern angemietet werden konnten, sowie die Ausstattung von Grillhütten und Sportlerheimen mit Mehrweggeschirr durch die Stadt Eschweiler sorgten damals im großen Umfang nach vorliegenden Informationen für eine deutliche Reduzierung des Abfallaufkommens bei Veranstaltungen. Mit den Jahren wurden leider diese regional verfügbaren Spülmobile abgeschafft.

 

Auch die damaligen Beschlüsse zum Verbot von Einweggeschirr und Einweggetränkebechern wurden nicht in einen ordnungsrechtlichen Rahmen umgesetzt. So findet sich heute lediglich ein Passus in §1 Absatz 5 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019, wonach die Stadt darauf hinwirkt, „dass bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken oder in öffentlichen Einrichtungen der Stadt durchgeführt werden, die Maßgaben des § 2 LAbfG NW beachtet und insbesondere vorrangig Gebrauchsgüter verwendet werden, die sich durch Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen.“

Eine entsprechende Umsetzung in Form einer verpflichtenden Nebenbestimmung in den ordnungsbehördlichen Genehmigungen von Veranstaltungen auf Grundstücken oder in öffentlichen Einrichtungen der Stadt findet derzeit nicht statt. So auch keine Kontrollen einer derart anzunehmenden Umsetzung.

 

Um der leider in den letzten Jahren steigenden Zahl an Verpackungsabfällen bei öffentlichen Veranstaltungen, die auch zu einer Vermüllung der Stadt, der umliegenden Landschaft und Gewässer beitragen, zu begegnen, wurde die Verwaltung, wie oben bereits aufgeführt, mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragt. Damit soll auch die Öffentlichkeit sensibilisiert und ein deutliches Signal zu mehr Nachhaltigkeit von öffentlichen Veranstaltungen gesetzt werden.

Ziel dieses Konzeptes sollte sein, das Abfallaufkommen bei Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken und Einrichtungen, wie EMF, Kirmes, Karneval, usw., deutlich zu reduzieren; insbesondere durch eine Vermeidung von Einwegprodukten aus Kunststoff, wie z.B. Getränkebecher, Teller oder Besteck. Dadurch sollte der öffentlichen Wahrnehmung der Stadt Eschweiler als „Deutschlands nachhaltigste Kommune mittlerer Größe 2019“ entsprochen und ein deutliches Signal zur Sauberkeit im öffentlichen Raum gesetzt werden.

 

Als ein erster Schritt wurden beim EMF im Sommer 2019 gemeinsam mit dem Kulturmanager Max Krieger und den Gastronomen auf dem Marktplatz stabile Mehrweg-Kunststoffgetränkebecher eingesetzt und so geschätzte 40.000 Einweg-Kunststoffbecher vermieden. Die Abwicklung während des 3-tägigen Festivals wurde durch die Verwaltung begleitet. So konnte abschließend festgestellt werden, dass das pfandbewährte Mehrwegsystem, trotz anfänglicher Skepsis der Gastronomen, problemlos auch bei Großveranstaltungen einsetzbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Gastronomen durch das Spülen und Vorhalten der Mehrwegbecher können vor dem Hintergrund der erzielten Umsätze als vertretbar angesehen werden.

 

Der Beschluss der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) durch den Bundestag, durch die die europäische Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt wird, erfolgte am 17.09.2020. Leider hat der Gesetzgeber nur die Mindestanforderungen an die Vermeidung von Kunststoffabfällen umgesetzt. So sind zwar das Inverkehrbringen von Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sowie To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor ab dem 03.07.2021 verboten; Lebensmittelboxen und Trinkbecher, die nicht aus Styropor sind – in diesem Bereich sind viele Kunststoffalternativen möglich – sind aber weiterhin erlaubt.

Nach Inkrafttreten des Verbots dürfen zwar die betroffenen Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden - d.h. die Abgabe dieser Produkte durch den Hersteller in den Handel ist verboten – ein Verbrauch der bereits produzierten Produkte ist weiterhin erlaubt, auch „um wertvolle Ressourcen nicht zu vernichten“. Es bleibt abzuwarten, wie lange diese Produkte tatsächlich noch auf dem Markt als „Restposten“ verfügbar bleiben.

 

Das Inverkehrbringen und Verwenden von Einweg-Kunststoffbechern aus PE oder PET sowie auch aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (PLA-Einwegbecher), die ökologisch nicht besser sind als synthetische Kunststoffe (Umweltbundesamt), ist weiterhin erlaubt. Eine Aufnahme in die Verbotsliste soll evtl. erst im Jahr 2027 geprüft werden.

Insbesondere die Einweg-Trinkbecher verursachten in der Vergangenheit bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem EMF oder an Karneval große Mengen Abfall, die in nicht unbedeutenden Mengen durch unsachgemäße Entsorgung in Grünflächen und der Inde landeten.

 

Obwohl durch die EWKVerbotsV kein Einwegbesteck und Einweggeschirr aus Kunststoff (auch biologisch abbaubare Kunststoffe) mehr in Verkehr gebracht werden darf, könnten dennoch noch einige Jahre diese Produkte in der Gastronomie und insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden, bis die Vorräte der Lieferanten und Veranstalter aufgebraucht sind. Es ist auch zu befürchten, dass die Hersteller ihre ehemals als Einweg vermarkteten Kunststoffprodukte zu Mehrwegprodukten umlabeln könnten, ohne die Produkteigenschaft zu verändern.

 

Auf Basis der positiven Erfahrung beim EMF 2019 (s.o.) und nach eingehender Prüfung möglicher und bereits in zahlreichen Kommunen umgesetzter ordnungsbehördlicher und unterstützender Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung daher,

  1. die Verwendung von Getränkebechern, Geschirr und Besteck aus Kunststoff und biologisch abbaubaren Kunststoffen, die nicht wiederverwendet werden, unbepfandet sind oder regelmäßig als Abfall unmittelbar nach Gebrauch entsorgt werden (Einweg), bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen wie Marktplatz, Fußgängerzone, Drieschplatz, u.a. (Stadtfeste, EMF, Tag des Karnevals, Schützenfeste, usw.) und in städtischen Einrichtungen zu verbieten,
  2. die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbesteck aus vollständig kompostierbarem Material, wie z.B. unbehandeltes Papier- und Pappe, gepresste Blätter, Holz- oder Bambus, usw. (kein biologisch abbaubarer Kunststoff) ausnahmsweise zuzulassen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen geschieht, z.B. aus Sicherheitsgründen, Speisen werden nicht zum unmittelbaren Verzehr am Verkaufsstand abgegeben oder Hygienevorschriften,
  3. die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019 entsprechend der vorherigen Punkte und im gleichen Wortlaut zu ergänzen, um dadurch der Ordnungsbehörde eine Rechtsgrundlage zu bieten, nach der sie bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen konkrete Auflagen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen als Verpflichtung in die Nebenbestimmungen aufnehmen und entsprechende Kontrollen und Ahndungen durchführen kann,
  4. die Schaffung eines Angebotes mietbarer Spülmobile in Eschweiler zu prüfen und dafür geeignete Anbieter z.B. caritative Einrichtungen zu gewinnen,
  5. die Einführung und das Handling (Beschaffung, Ausgabe, Verteilung, Rücknahme, Einlagerung, Reinigung, Abrechnung) eines „Eschweiler Stadtbechers“ oder „Eschweiler Festivalbechers“ im Mehrwegsystem zu prüfen und ein entsprechendes Konzept gemeinsam mit den Veranstaltern, Vereinen und Gastronomen zu erarbeiten,
  6. ein Merkblatt „Abfallvermeidung und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen“ zu erarbeiten, welches veröffentlicht und jeder Genehmigung durch das Ordnungsamt beigefügt wird sowie
  7. eine entsprechende Marketingkampagne mit Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten und durchzuführen, um so alle Bürger*innen für das Thema Abfallvermeidung zu sensibilisieren.

 


Derzeit keine.

 


Das Projekt wird federführend von der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung im Amt 61 betreut. Darüber hinaus bindet es personelle Ressourcen im Amt 32 und in der Abteilung 601.