- Die Verwendung von Einwegbechern (nicht
wiederverwendbar und unbepfandet) für Getränke sowie Einweggeschirr und
Einwegbesteck aus Kunststoff und biologisch abbaubaren Kunststoffen bei
Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen
wird verboten.
- Die Verwendung von Einweggeschirr und
Einwegbesteck aus vollständig kompostierbarem Material, wie z.B.
unbehandeltes Papier- und Pappe, gepresste Blätter, Holz- oder Bambus,
usw. (kein biologisch abbaubarer Kunststoff) wird ausnahmsweise
zugelassen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen geschieht, z.B. aus
Sicherheitsgründen, Speisen werden nicht zum unmittelbaren Verzehr am
Verkaufsstand abgegeben oder Hygienevorschriften.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
-
die
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019
entsprechend der vorherigen Punkte und im gleichen Wortlaut zu ergänzen,
-
auf
Basis dieser Rechtsgrundlage bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf
städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen konkrete Auflagen zur
Vermeidung und Verwertung von Abfällen als Verpflichtung in die
Nebenbestimmungen aufzunehmen und entsprechende Kontrollen und Ahndungen
durchzuführen,
-
die
Schaffung eines Angebotes mietbarer Spülmobile in Eschweiler zu prüfen und
dafür geeignete Anbieter z.B. caritative Einrichtungen wie die Caritas GmbH
Eschweiler, oder die AWA GmbH, zu gewinnen,
-
die
Einführung und das Handling (Beschaffung, Ausgabe, Verteilung, Rücknahme,
Einlagerung, Reinigung, Abrechnung) eines „Eschweiler Stadtbechers“ oder
„Eschweiler Festivalbechers“ im Mehrwegsystem zu prüfen und ein entsprechendes
Konzept gemeinsam mit den Veranstaltern, Vereinen und Gastronomen zu
erarbeiten,
-
ein
Merkblatt „Abfallvermeidung und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen bei
öffentlichen Veranstaltungen“ zu erarbeiten, welches veröffentlicht und jeder
Genehmigung durch das Ordnungsamt beigefügt wird sowie
-
eine
entsprechende Marketingkampagne mit Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten und
durchzuführen, um so alle Bürger*innen für das Thema Abfallvermeidung zu
sensibilisieren.
Mit Beschluss vom 20.02.2019 (VV 029/19) hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss die Verwaltung „beauftragt, ein Konzept zur Vermeidung von
Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen mit den notwendigen
ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln und dieses den politischen Gremien
zum Beschluss vorzulegen“.
Bereits im Jahr 1990 hatte der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung
am 30.08.1990 beschlossen: „Die Vergabe von öffentlichen Räumen und Plätzen an
Vereine und Organisationen für Veranstaltungen erfolgt künftig grundsätzlich
nur noch mit der Auflage, dass weder Einweggeschirr noch Einwegverpackungen für
Getränke und Speisen verwendet werden. Lediglich in ganz besonders begründeten
Ausnahmen darf hiervon abgesehen werden.“
Der damalige Umweltausschuss der Stadt Eschweiler hatte dann in seiner
Sitzung am 05.03.1991 unter Bezug auf den o.g. Ratsbeschluss vom 30.08.1990
ergänzend beschlossen, „dass bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen,
insbesondere Kirmes, Tag des Eschweiler Karnevals, Stadtfest, Schützenfeste,
u.a.
- Speisen entweder nur noch in
wiederverwendbaren Verpackungen/Behältnissen (Mehrweggeschirr) oder aber
in unbehandeltem, umweltneutral verrotbarem Papiermaterial und
- jegliche Getränke nur in
wiederverwendbaren Verpackungen/Behältnissen
ausgegeben werden dürfen.
Mit der Kenntnisgabe 273/92 wurde dem Umweltausschuss in seiner Sitzung
am 30.04.1992 ein Erfahrungsbericht gegeben, nach dem dieser „Beschluss nahezu
ausnahmslos umgesetzt und auch von den betroffenen Vereinen und Organisationen
akzeptiert wurde.“ Das damalige Angebot von regional verfügbaren, geförderten
Spülmobilen, die von Vereinen und Veranstaltern angemietet werden konnten,
sowie die Ausstattung von Grillhütten und Sportlerheimen mit Mehrweggeschirr
durch die Stadt Eschweiler sorgten damals im großen Umfang nach vorliegenden
Informationen für eine deutliche Reduzierung des Abfallaufkommens bei
Veranstaltungen. Mit den Jahren wurden leider diese regional verfügbaren
Spülmobile abgeschafft.
Auch die damaligen Beschlüsse zum Verbot von Einweggeschirr und
Einweggetränkebechern wurden nicht in einen ordnungsrechtlichen Rahmen
umgesetzt. So findet sich heute lediglich ein Passus in §1 Absatz 5 der Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019, wonach die
Stadt darauf hinwirkt, „dass bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken oder in
öffentlichen Einrichtungen der Stadt durchgeführt werden, die Maßgaben des § 2
LAbfG NW beachtet und insbesondere vorrangig Gebrauchsgüter verwendet werden,
die sich durch Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen.“
Eine entsprechende Umsetzung in Form einer verpflichtenden
Nebenbestimmung in den ordnungsbehördlichen Genehmigungen von Veranstaltungen
auf Grundstücken oder in öffentlichen Einrichtungen der Stadt findet derzeit
nicht statt. So auch keine Kontrollen einer derart anzunehmenden Umsetzung.
Um der leider in den letzten Jahren steigenden Zahl an
Verpackungsabfällen bei öffentlichen Veranstaltungen, die auch zu einer
Vermüllung der Stadt, der umliegenden Landschaft und Gewässer beitragen, zu
begegnen, wurde die Verwaltung, wie oben bereits aufgeführt, mit der Erstellung
eines Konzeptes beauftragt. Damit soll auch die Öffentlichkeit sensibilisiert
und ein deutliches Signal zu mehr Nachhaltigkeit von öffentlichen
Veranstaltungen gesetzt werden.
Ziel dieses Konzeptes sollte sein, das Abfallaufkommen bei
Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken und Einrichtungen, wie EMF,
Kirmes, Karneval, usw., deutlich zu reduzieren; insbesondere durch eine
Vermeidung von Einwegprodukten aus Kunststoff, wie z.B. Getränkebecher, Teller
oder Besteck. Dadurch sollte der öffentlichen Wahrnehmung der Stadt Eschweiler
als „Deutschlands nachhaltigste Kommune mittlerer Größe 2019“ entsprochen und
ein deutliches Signal zur Sauberkeit im öffentlichen Raum gesetzt werden.
Als ein erster Schritt wurden beim EMF im Sommer 2019 gemeinsam mit dem
Kulturmanager Max Krieger und den Gastronomen auf dem Marktplatz stabile
Mehrweg-Kunststoffgetränkebecher eingesetzt und so geschätzte 40.000
Einweg-Kunststoffbecher vermieden. Die Abwicklung während des 3-tägigen
Festivals wurde durch die Verwaltung begleitet. So konnte abschließend
festgestellt werden, dass das pfandbewährte Mehrwegsystem, trotz anfänglicher
Skepsis der Gastronomen, problemlos auch bei Großveranstaltungen einsetzbar
ist. Eventuelle Mehrkosten für die Gastronomen durch das Spülen und Vorhalten
der Mehrwegbecher können vor dem Hintergrund der erzielten Umsätze als
vertretbar angesehen werden.
Der Beschluss der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) durch
den Bundestag, durch die die europäische Richtlinie (EU) 2019/904 über
die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
(Einwegkunststoffrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt wird, erfolgte am 17.09.2020. Leider hat der
Gesetzgeber nur die Mindestanforderungen an die Vermeidung von
Kunststoffabfällen umgesetzt. So sind zwar das Inverkehrbringen von
Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und
Luftballonstäbe aus Plastik sowie To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher
aus Styropor ab dem 03.07.2021 verboten; Lebensmittelboxen und Trinkbecher, die
nicht aus Styropor sind – in diesem Bereich sind viele Kunststoffalternativen
möglich – sind aber weiterhin erlaubt.
Nach Inkrafttreten des Verbots dürfen zwar die betroffenen Produkte nicht
mehr in Verkehr gebracht werden - d.h. die Abgabe dieser Produkte durch den
Hersteller in den Handel ist verboten – ein Verbrauch der bereits produzierten
Produkte ist weiterhin erlaubt, auch „um wertvolle Ressourcen nicht zu
vernichten“. Es bleibt abzuwarten, wie lange diese Produkte tatsächlich noch
auf dem Markt als „Restposten“ verfügbar bleiben.
Das Inverkehrbringen und Verwenden von Einweg-Kunststoffbechern aus PE
oder PET sowie auch aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (PLA-Einwegbecher),
die ökologisch nicht besser sind als synthetische Kunststoffe
(Umweltbundesamt), ist weiterhin erlaubt. Eine Aufnahme in die Verbotsliste
soll evtl. erst im Jahr 2027 geprüft werden.
Insbesondere die Einweg-Trinkbecher verursachten in der Vergangenheit bei
öffentlichen Veranstaltungen wie dem EMF oder an Karneval große Mengen Abfall,
die in nicht unbedeutenden Mengen durch unsachgemäße Entsorgung in Grünflächen
und der Inde landeten.
Obwohl durch die EWKVerbotsV kein Einwegbesteck und Einweggeschirr aus
Kunststoff (auch biologisch abbaubare Kunststoffe) mehr in Verkehr gebracht
werden darf, könnten dennoch noch einige Jahre diese Produkte in der
Gastronomie und insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden,
bis die Vorräte der Lieferanten und Veranstalter aufgebraucht sind. Es ist auch
zu befürchten, dass die Hersteller ihre ehemals als Einweg vermarkteten
Kunststoffprodukte zu Mehrwegprodukten umlabeln könnten, ohne die
Produkteigenschaft zu verändern.
Auf Basis der positiven Erfahrung beim EMF 2019 (s.o.) und nach
eingehender Prüfung möglicher und bereits in zahlreichen Kommunen umgesetzter
ordnungsbehördlicher und unterstützender Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung
daher,
- die Verwendung von Getränkebechern,
Geschirr und Besteck aus Kunststoff und biologisch abbaubaren
Kunststoffen, die nicht wiederverwendet werden, unbepfandet sind oder
regelmäßig als Abfall unmittelbar nach Gebrauch entsorgt werden (Einweg),
bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen wie Marktplatz, Fußgängerzone,
Drieschplatz, u.a. (Stadtfeste, EMF, Tag des Karnevals, Schützenfeste,
usw.) und in städtischen Einrichtungen zu verbieten,
- die Verwendung von Einweggeschirr und
Einwegbesteck aus vollständig kompostierbarem Material, wie z.B.
unbehandeltes Papier- und Pappe, gepresste Blätter, Holz- oder Bambus,
usw. (kein biologisch abbaubarer Kunststoff) ausnahmsweise zuzulassen,
wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen geschieht, z.B. aus Sicherheitsgründen,
Speisen werden nicht zum unmittelbaren Verzehr am Verkaufsstand abgegeben
oder Hygienevorschriften,
- die Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019 entsprechend der vorherigen Punkte und
im gleichen Wortlaut zu ergänzen, um dadurch der Ordnungsbehörde eine
Rechtsgrundlage zu bieten, nach der sie bei der Genehmigung von
Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen
konkrete Auflagen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen als
Verpflichtung in die Nebenbestimmungen aufnehmen und entsprechende
Kontrollen und Ahndungen durchführen kann,
- die Schaffung eines Angebotes mietbarer
Spülmobile in Eschweiler zu prüfen und dafür geeignete Anbieter z.B.
caritative Einrichtungen zu gewinnen,
- die Einführung und das Handling
(Beschaffung, Ausgabe, Verteilung, Rücknahme, Einlagerung, Reinigung,
Abrechnung) eines „Eschweiler Stadtbechers“ oder „Eschweiler
Festivalbechers“ im Mehrwegsystem zu prüfen und ein entsprechendes Konzept
gemeinsam mit den Veranstaltern, Vereinen und Gastronomen zu erarbeiten,
- ein Merkblatt „Abfallvermeidung und
umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen bei öffentlichen
Veranstaltungen“ zu erarbeiten, welches veröffentlicht und jeder
Genehmigung durch das Ordnungsamt beigefügt wird sowie
- eine entsprechende Marketingkampagne mit
Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten und durchzuführen, um so alle
Bürger*innen für das Thema Abfallvermeidung zu sensibilisieren.
Derzeit keine.
Das Projekt wird
federführend von der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung im Amt 61 betreut.
Darüber hinaus bindet es personelle Ressourcen im Amt 32 und in der Abteilung
601.