Betreff
Kommunale Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen;
hier: Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2021 - 2023
Vorlage
115/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen sowie die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen 2021 - 2022 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW werden zur Kenntnis genommen.

 


Erstmalig hat die StädteRegion Aachen auf Grundlage der Kommunalen Pflegeplanung 2015 eine verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze für das Jahr 2016 eingeführt. Die verbindliche Bedarfsplanung, die einen Zeitraum von drei Jahren perspektivisch betrachtet, ist nach den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW fortzuschreiben und durch den StädteRegionstag nach vorheriger Beteiligung/Beratung durch die auf Ebene der StädteRegion angesiedelte Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu beschließen.

 

Die StädteRegion Aachen hat im Rahmen der Konferenz der Sozialdezernet*innen am 02.02.2021 die regionsangehörigen Kommunen über den Entwurf der Kommunalen Pflegeplanung und die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2021 - 2023 unterrichtet. Mit E-Mail vom 03.02.2021 hat Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Stefan Kaever entsprechend für die Stadt Eschweiler zum Entwurf Stellung genommen:

 

Mit Blick darauf, dass sich für die Stadt Eschweiler bis zum Ablauf des Versorgungszeitraumes und unabhängig von der gewählten Variante ein deutlicher rechnerischer Platzüberhang darstellt, der u.a. zur städteregionalen Bedarfsdeckung beiträgt, ergeben sich aktuell wie auch mittelfristig keine Handlungsnotwendigkeiten zum Aufbau weiterer Kapazitäten im Bereich der vollstationären Einrichtungen in Eschweiler. Darüber hinaus werden die Ausführungen in der Berichterstattung zur Kommunalen Pflegeplanung zur Abnahme der Kurzzeitpflegeplätze sowie zum notwendigen weiteren Ausbau der Tagespflege aufgenommen und es wird seitens der Stadt Eschweiler gebeten, im Sinne der Maßgabe - ambulant vor stationär - in beiden Segmenten, gemeinsam mit den Kommunen, mittelfristig Ansätze zur Verbesserung der Versorgungssituation zu entwickeln.

 

Als Anlage ist die Verwaltungsvorlage 2021/0153 der StädteRegion Aachen inkl. Anlage zur Kenntnis beigefügt.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.