Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021;
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
Vorlage
110/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 11 Abs. 2
Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters ist
ausgeführt, dass der Integrationsrat an den Beratungen über die
Haushaltssatzung mitwirkt und über alle Haushaltsansätze berät, die seine
Aufgaben betreffen und dazu Vorschläge und Anregungen machen kann.
Die eventuellen Vorschläge und Anregungen des Integrationsrates werden zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 24.03.2021 in die weiteren Haushaltsplanberatungen eingebracht.
Es wird auf die jeweiligen
Ansätze zu den Sachkonten verwiesen.
Keine personellen Auswirkungen.