Betreff
Wahl der/s Vorsitzenden und der/s stellv. Vorsitzenden
Vorlage
100/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.         Der Beirat für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe wählt das Ratsmitglied

 

 

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            zur/m Vorsitzenden.

 

2.         Der Beirat für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe wählt das Ratsmitglied

 

 

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            zur/m stellvertretenden Vorsitzenden.

 


Der vom Rat gebildete Beirat wählt zu Beginn der ersten Sitzung die/den Beiratsvorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n.

Da es sich bei dem Beirat nicht um einen Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung handelt, findet das Zugreifverfahren (§ 58 Abs. 5 GO NRW) keine Anwendung.

 

Die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt unter der Leitung der/des neu gewählten Vorsitzenden.

 

 


keine


keine