Betreff
Organisation und Aufgaben des Amtes 51/Jugendamt
Vorlage
094/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung, dem Amt 51/Jugendamt, und der politischen Vertretung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

 

In der kommunalen Ausschussarbeit nimmt der Jugendhilfeausschuss (JHA) eine besondere Stellung ein. Der Jugendhilfeausschuss ist der einzige durch Bundesrecht mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattete Ausschuss mit beschließender Funktion. Er soll in allen die Jugendhilfe berührenden Themen angehört werden.

 

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamtes werden im Auftrag der Bürgermeisterin von dem Leiter des Jugendamtes wahrgenommen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig und wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Regelungen, Anweisungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine erhebliche Bedeutung zukommt.

 

Grundsätzlich ist das Jugendamt für alle Angelegenheiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) zuständig.

 

Eine Übersicht über die Organisation und detaillierte Beschreibung aller Aufgaben des Amtes 51/Jugendamt ist als Anlage beigefügt. 

 

 


 

Siehe Haushaltsplan der Stadt Eschweiler.

 

 


 

Ergibt sich aus der JHA-Vorlage.