Der Jugendhilfeausschuss der Stadt
Eschweiler nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung, dem Amt 51/Jugendamt, und
der politischen Vertretung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
In der kommunalen Ausschussarbeit nimmt
der Jugendhilfeausschuss (JHA) eine besondere Stellung ein. Der Jugendhilfeausschuss
ist der einzige durch Bundesrecht mit besonderen Rechten und Pflichten
ausgestattete Ausschuss mit beschließender Funktion. Er soll in allen die
Jugendhilfe berührenden Themen angehört werden.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung
des Jugendamtes werden im Auftrag der Bürgermeisterin von dem Leiter des
Jugendamtes wahrgenommen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören
alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig und wiederholt anfallen und nach
vorgegebenen Regelungen, Anweisungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern
ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen
Auswirkungen eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Grundsätzlich ist das Jugendamt für
alle Angelegenheiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)
zuständig.
Eine Übersicht über die Organisation und detaillierte Beschreibung
aller Aufgaben des Amtes 51/Jugendamt ist als Anlage beigefügt.
Siehe Haushaltsplan der Stadt Eschweiler.
Ergibt sich aus der JHA-Vorlage.