1. Die Arbeitsgruppe wählt das Ratsmitglied
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zur/zum Vorsitzenden.
2. Die Arbeitsgruppe wählt das Ratsmitglied
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zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die vom Rat neu gebildete Arbeitsgruppe wählt zu Beginn der ersten
Sitzung die/den Arbeitsgruppenvorsitzende/n und die/den stellvertretende/n
Vorsitzende/n.
Da es sich bei den Arbeitsgruppen nicht um Ausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung handelt, findet das Zugreifverfahren (§ 58 Abs. 5 GO NRW) keine Anwendung.
Die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt unter der Leitung der/des neu gewählten Vorsitzenden.
keine
keine