Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellv. Vorsitzenden der Arbeitsgruppe
Vorlage
089/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.         Die Arbeitsgruppe wählt das Ratsmitglied

 

 

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            zur/zum Vorsitzenden.

 

2.         Die Arbeitsgruppe wählt das Ratsmitglied

 

 

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            zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

 


Die vom Rat neu gebildete Arbeitsgruppe wählt zu Beginn der ersten Sitzung die/den Arbeitsgruppenvorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n.

Da es sich bei den Arbeitsgruppen nicht um Ausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung handelt, findet das Zugreifverfahren (§ 58 Abs. 5 GO NRW) keine Anwendung.

 

Die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt unter der Leitung der/des neu gewählten Vorsitzenden.

 

 


keine 

 


keine