Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler durch die gpa NRW - Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Vorlage
088/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Informationen zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler gemäß § 105 GO NRW durch die gpa NRW im Jahr 2021 werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Bereits mit Ankündigung vom 26. Februar 2019 hatte die gpa NRW die Stadt Eschweiler darüber informiert, dass die nächste überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß § 105 GO NRW der mittleren kreisangehörigen Städte voraussichtlich ab September 2019 beginnt und diese Prüfungen in den Handlungsfeldern

 

- Finanzen,

- Hilfe zur Erziehung,

- Bauaufsicht,

- Vergabewesen,

- Interkommunale Zusammenarbeit,

- Beteiligungen und

- gpa-Kennzahlenset

 

insgesamt innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren abgeschlossen werden sollen. Der konkrete Prüfungszeitraum für die Stadt Eschweiler sollte schnellstmöglich benannt werden.

 

Mit Schreiben vom 06. November 2020 hat die gpa NRW dann mitgeteilt, dass die konkrete operative Prüfung bei der Stadt Eschweiler ab Januar/Februar 2021 vorgesehen ist. Über den Prüfungszeitpunkt wurde auch die für Eschweiler zuständige Kommunalaufsicht (Untere Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen) informiert.

 

Seitens der gpa NRW war vorgesehen, dass vor Prüfungsbeginn ein Vorgespräch mit dem Präsidium sowie der Prüfungsleitung und dem Verwaltungsvorstand der Stadt Eschweiler stattfindet, bei dem der weitere Prüfungsverlauf auch im Hinblick auf eventuelle Auswirkungen durch die Corona-Pandemie und insbesondere die Details zur Datenerhebung besprochen werden.

 

Diese Erörterung hat zwischen der gpa NRW, vertreten durch ihren Präsidenten Heinrich Böckelühr und den für Eschweiler verantwortlichen Prüfungsleiter Stefan Loepke, und dem erweiterten städtischen Verwaltungsvorstand (Bürgermeisterin, Beigeordnete, Referent I/RF, Leitungen Bürgermeisterbüro, Rechnungsprüfungsamt, Finanzbuchhaltung und Rechtsamt) am 09. Februar 2021 stattgefunden. Grundlage des Gesprächs war die als Anlage der Verwaltungsvorlage zur Kenntnisnahme beigefügte Präsentation der gpa NRW.

 

Mit Blick auf das Ziel der gpa NRW, die Prüfung in Eschweiler möglichst innerhalb eines Zeitraumes von 9 Monaten abzuschließen, wurde - unabhängig vom vorgenannten „Vorgespräch“ - zwischen der gpa NRW und der Stadt vereinbart, den Beginn des operativen Prüfungsgeschäfts und der Analyse auf den Jahreswechsel 2020/2021 vorzuziehen. D.h. für die einzelnen Prüfthemen wurden bereits städtische Ansprechpartner (i.d.R. Amtsleitungen) benannt sowie Datenerfassungsdateien ausgetauscht und Anleitungen zur Verfügung gestellt. Ebenfalls haben schon Kontaktaufnahmen/Abstimmungen zwischen den gpa-Prüferinnen und -Prüfern mit den benannten Ansprechpartnern, bei denen u.a. der Prüfungsverlauf besprochen und Fristen für die Bereitstellung der erforderlichen Daten vereinbart worden sind, stattgefunden.

 

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens wird auf die Ausführungen auf Seite 15 der beigefügten Anlage verwiesen. Die gpa NRW plant, den Endbericht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler 2021 voraussichtlich im September d.J. vorzulegen. Neben der dann vorgeschriebenen formellen Behandlung des Prüfungsberichts gemäß § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW wird auch eine (öffentliche) Ergebnispräsentation in den zuständigen Gremien (RPA/Rat) vorgesehen.

 


 

Die Kosten der Prüfung durch die gpa NRW belaufen sich auf rund 85.000 €, wobei die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Sie sind als Aufwandsposition im Haushalt 2021 beim Produkt 166110101 - Allgemeine Finanzwirtschaft -, Sachkonto 52910000 - Aufwendungen sonstige Dienstleistungen -, entsprechend berücksichtigt.

 


 

Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Finanzwirtschaft bindet personelle Ressourcen insbesondere in den städtischen Organisationseinheiten, die durch die Handlungsfelder der Prüfung unmittelbar angesprochen werden.