hier: Verwendungsnachweis für das Jahr 2020
Der im Rahmen einer
Falldokumentation vorgelegte Verwendungsnachweis 2020 für die dem SkF
Eschweiler e.V. übertragene Präventionsberatung zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit wird zur Kenntnis genommen.
Der Sozialdienst katholischer
Frauen e.V. Eschweiler (SkF e.V.) übernimmt für die Stadt Eschweiler seit
Jahren aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erfolgreich die
Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Der SkF e.V. erhält
hierfür einen jährlichen Festbetragszuschuss. Im Jahr 2020 wurde von der Stadt
Eschweiler aufgrund des aktuell gültigen Vertrages ein Zuschuss in Höhe von
34.000,00 Euro ausgezahlt.
Vom SkF e.V. wurde - wie bereits für die Jahre 2018 und 2019 - der Verwendungsnachweis 2020 in Form einer anonymisierten Falldokumentation vorgelegt. Diese Falldokumentation ist als Anlage zur Information beigefügt. In der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses wird darüber hinaus eine Vertreterin des Vereins zur Verfügung stehen, um ergänzende Fragen der Ausschussmitglieder beantworten zu können.
Die aktuell gültige vertragliche Vereinbarung wurde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit dem SkF e.V. über die Aufgabenwahrnehmung „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ abgeschlossen. Hierzu wird auf die entsprechende Beschlussvorlage Nr. 324/19 verwiesen.
In den Jahren 2021 und 2022 erfolgt eine Anpassung in Höhe des
Tarifergebnisses im TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um
jeweils 2,00 %/Jahr. Für das Jahr 2021 wurde daher der Zuschuss auf 34.680,00
Euro erhöht. Sollte es ein darüber hinaus gehendes Tarifergebnis geben, wird
der Zuschuss entsprechend angepasst.
Die finanzielle Förderung erfolgt
aus Produkt 053510101
„Sonstige soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 „Zuwendungen und
Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche“. Die benötigten Zuschussmittel sind für
die Jahre 2020 bis 2022 entsprechend eingeplant.
Keine personellen Auswirkungen.