Betreff
Vereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen Eschweiler e. V. zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit;
hier: Verwendungsnachweis für das Jahr 2020
Vorlage
086/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der im Rahmen einer Falldokumentation vorgelegte Verwendungsnachweis 2020 für die dem SkF Eschweiler e.V. übertragene Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Eschweiler (SkF e.V.) übernimmt für die Stadt Eschweiler seit Jahren aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erfolgreich die Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Der SkF e.V. erhält hierfür einen jährlichen Festbetragszuschuss. Im Jahr 2020 wurde von der Stadt Eschweiler aufgrund des aktuell gültigen Vertrages ein Zuschuss in Höhe von 34.000,00 Euro ausgezahlt.

 

Vom SkF e.V. wurde - wie bereits für die Jahre 2018 und 2019 - der Verwendungsnachweis 2020 in Form einer anonymisierten Falldokumentation vorgelegt. Diese Falldokumentation ist als Anlage zur Information beigefügt. In der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses wird darüber hinaus eine Vertreterin des Vereins zur Verfügung stehen, um ergänzende Fragen der Ausschussmitglieder beantworten zu können.

 

Die aktuell gültige vertragliche Vereinbarung wurde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit dem SkF e.V. über die Aufgabenwahrnehmung „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ abgeschlossen. Hierzu wird auf die entsprechende Beschlussvorlage Nr. 324/19 verwiesen.

 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgt eine Anpassung in Höhe des Tarifergebnisses im TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um jeweils 2,00 %/Jahr. Für das Jahr 2021 wurde daher der Zuschuss auf 34.680,00 Euro erhöht. Sollte es ein darüber hinaus gehendes Tarifergebnis geben, wird der Zuschuss entsprechend angepasst.

 

 


Die finanzielle Förderung erfolgt aus Produkt 053510101 „Sonstige soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 „Zuwendungen und Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche“. Die benötigten Zuschussmittel sind für die Jahre 2020 bis 2022 entsprechend eingeplant.

 


Keine personellen Auswirkungen.