Betreff
Einführung von "Rats-TV" in Eschweiler;
Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021
Vorlage
068/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Alternative 1:

 

Dem Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021 entsprechend wird

 

a)      die Verwaltung mit der Prüfung der im Antrag aufgeführten Fragestellungen bzgl. der Einführung eines „Rats-TV“ beauftragt.

 

b)      eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Klärung der weiteren im Antrag aufgeführten Fragestellungen gegründet.

 

Alternative 2:

 

Dem Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021 wird nicht entsprochen.

 


 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 25.01.2021 beantragt die Fraktion BASIS, der Rat der Stadt Eschweiler möge

 

  1. die Verwaltung mit der Prüfung diverser Fragestellungen bzgl. der Einführung eines „Rats-TV“ beauftragen und
  2. eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Klärung weiterer Fragestellungen in diesem Zusammenhang gründen.

 

Hierbei hat die Fraktion BASIS in ihrem Antrag eine Vielzahl von Fragestellungen bereits konkret formuliert und zur Begründung umfangreich ausgeführt.

 

Ehe verwaltungsseitig die umfangreiche Prüfung solcher Fragestellungen erfolgt, ist es zunächst erforderlich, dass sich der Rat grundsätzlich zu der Frage positioniert, ob eine Aufzeichnung von Ratssitzungen zum Zwecke der Veröffentlichung – in welcher Form auch immer – überhaupt gewünscht ist.

 

Im Übrigen ist in Bezug auf die Ausführungen im Antrag darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder sowie der möglicherweise anwesenden Zuhörer, sondern zugleich auch die Persönlichkeitsrechte der städtischen Mitarbeiter, der anwesenden Pressevertreter etc. in die Betrachtungen mit einzubeziehen sind. Zudem ist die Festlegung von Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung Kernbestandteil der Organisationskompetenz der Bürgermeisterin, so dass sich diese Festlegung insoweit sowohl einer Beantragung durch eine Fraktion als auch einer Beschlussfassung durch den Rat entzieht.

 

Nachrichtlich ist als Anlage 2 ebenfalls der Antrag des AfD-Stadtverbandes bzgl. eines Livestreams von Ratssitzungen vom 01.12.2020 beigefügt, der den Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben wurde. Eine Behandlung dieses Antrags im Rat hat allerdings mangels Antragsberechtigung nicht zu erfolgen.

 


keine

 


keine