Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021
Alternative 1:
Dem Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021 entsprechend wird
a) die Verwaltung mit der Prüfung der im Antrag
aufgeführten Fragestellungen bzgl. der Einführung eines „Rats-TV“ beauftragt.
b) eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur
Klärung der weiteren im Antrag aufgeführten Fragestellungen gegründet.
Alternative 2:
Dem Antrag der Fraktion BASIS vom 25.01.2021 wird nicht entsprochen.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 25.01.2021
beantragt die Fraktion BASIS, der Rat der Stadt Eschweiler möge
- die Verwaltung mit der Prüfung diverser
Fragestellungen bzgl. der Einführung eines „Rats-TV“ beauftragen und
- eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur
Klärung weiterer Fragestellungen in diesem Zusammenhang gründen.
Hierbei hat die Fraktion BASIS in ihrem Antrag eine Vielzahl von
Fragestellungen bereits konkret formuliert und zur Begründung umfangreich
ausgeführt.
Ehe verwaltungsseitig die umfangreiche Prüfung solcher Fragestellungen
erfolgt, ist es zunächst erforderlich, dass sich der Rat grundsätzlich zu der
Frage positioniert, ob eine Aufzeichnung von Ratssitzungen zum Zwecke der
Veröffentlichung – in welcher Form auch immer – überhaupt gewünscht ist.
Im Übrigen ist in Bezug auf die Ausführungen im Antrag darauf
hinzuweisen, dass nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder sowie
der möglicherweise anwesenden Zuhörer, sondern zugleich auch die
Persönlichkeitsrechte der städtischen Mitarbeiter, der anwesenden
Pressevertreter etc. in die Betrachtungen mit einzubeziehen sind. Zudem ist die
Festlegung von Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung Kernbestandteil der
Organisationskompetenz der Bürgermeisterin, so dass sich diese Festlegung
insoweit sowohl einer Beantragung durch eine Fraktion als auch einer
Beschlussfassung durch den Rat entzieht.
Nachrichtlich ist als Anlage 2 ebenfalls der Antrag des
AfD-Stadtverbandes bzgl. eines Livestreams von Ratssitzungen vom 01.12.2020 beigefügt,
der den Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben wurde. Eine Behandlung dieses
Antrags im Rat hat allerdings mangels Antragsberechtigung nicht zu erfolgen.
keine
keine