Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger
Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung der folgenden Ausschüsse:
Sozial- und
Seniorenausschuss
Vertreter/in der
Evangelischen Kirchengemeinde
bisheriges
Mitglied |
neues
Mitglied |
noch nicht benannt |
Herr Harry Reimer |
Beirat für Inklusion
und gesellschaftliche Teilhabe
Vertreter/in des
Fördervereins für die Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter e.V.
bisheriges
Mitglied |
neues
Mitglied |
ordentliches
Mitglied |
|
noch nicht benannt |
Herr Sascha Friebe |
stellvertretendes
Mitglied |
|
noch nicht benannt |
Frau Stefanie Hilgers |
Jugendhilfeausschuss
Vertreter/in des
Jugendamtselternbeirates
bisheriges
Mitglied |
neues
Mitglied |
ordentliches
Mitglied |
|
Frau Cara Graafen |
Frau Andrea Rahmen |
stellvertretendes
Mitglied |
|
Frau Andrea Rahmen |
Frau Cara Graafen |
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage 432/20 haben die Evangelische
Kirchengemeinde und der Förderverein für die Rehabilitation psychisch Kranker
und Behinderter e.V. die im Beschlussentwurf genannten Personen benannt.
Außerdem hat es eine personelle Änderung des Jugendamtselternbeirates
gegeben; auch diese ist im Beschlussentwurf berücksichtigt.
Rechtliche Betrachtung
Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7
GO NRW).
Gemäß § 5 (1) Nr. 9 AG KJHG in Verbindung mit § 4 (3) Buchst. l der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehört ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an.
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht.
keine
keine