Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Beirates für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
werden bis auf Widerruf bestellt:
-
Sven
Gans
-
Cem
Gökce
-
Jan
Sazma
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
In analoger Anwendung der für den
Rat und seine Ausschüsse geltenden Vorschriften zur Behandlung von
Niederschriften sind die Niederschriften über die Sitzungen des Beirates für
Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe durch die/den Beiratsvorsitzende/n und
eine/n Schriftführer/in, den der Beirat bestellt, zu unterzeichnen.
Bevor der Beirat in seiner konstituierenden Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine
Keine