Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Sportausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
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Thomas
Guß
-
Thomas
Ladwig
-
Shalina
Müller
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die
Ausschusssitzungen werden von dem Ausschussvorsitzenden und einer/m
Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den
Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine.
Keine.