Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Langgasse, Bereich Bebauungsplan 206 - Industrie- und Gewerbepark VII -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
051/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 tlw. und Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321, Bereich Bebauungsplan 206 – Industrie- und Gewerbepark VII - wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 (VV 196/20) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 und Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321, Bereich Bebauungsplan 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – (Hinweis: Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Bauleitplanverfahren am 24.06.2020), ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 (alt: 101) – Lage „Langgasse“ - ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 70 aus dem Jahre 1925 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321 (alt: 65) - Lage „Langgasse“ bzw. „Dürwißer Straße“ - ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1940 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Für die Realisierung des Bebauungsplanes 206 – Industrie- und Gewerbepark VII –, der die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen vorsieht, ist es erforderlich, die in seinem Bereich liegenden Wegeparzellen einzuziehen. Das Bauleitplanverfahren findet parallel zum Wegeeinziehungsverfahren statt.

 

Im Verlauf des Bauleitplanverfahrens wurde am 03.09.2020 die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen (VV 276/20). Das Planungsgebiet wurde im Norden verkleinert, so dass sich hierdurch auch die im Wegeeinziehungsverfahren einzuziehende Fläche der Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 (alt: 101) verkleinert hat und somit nur teilweise (tlw.) einzuziehen ist. 

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da nach Realisierung des Bebauungsplanes die Flächen der Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 tlw. und Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321 durch die im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen vollständig erfasst und nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW - für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 14 vom 30.06.2020 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Einwendungsfrist endete am 30.08.2020. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte hierzu mit Schreiben vom 06.07.2020 mit, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

Die Bezirksregierung Köln teilte mit Schreiben vom 08.07.2020 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung keine Bedenken vorgebracht werden.

Über die Verringerung der einzuziehenden Fläche bei der Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 (alt: 101) wurden beide Stellen fernmündlich in Kenntnis gesetzt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 

 


Keine.

 


Keine.