Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021
Vorlage
049/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2021 wird dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wie folgt zugestimmt:

 

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

2021

2020

 

2021

2020

IST

 

 

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

15.000,00

39.283,10

 

35.152,00

32.754,22

Teil II

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

26.458,00

 

37.975,00

55.359,14

2.

Forstschutz

 

 

20.130,00

25.772,47

3.

Bestandespflege

 

 

3.625,00

1.214,02

4.

Wegebau

40.360,00

 

 

109.800,00

11.179,64

5.

Maschinen und Geräte

 

 

 

48.825,00

48.664,56

6.

Sozialfunktion

5.000,00

2.609,38

 

29.900,00

25.792,15

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

 

50.420,00

61.890,49

60.360,00

68.350,48

 

335.827,00

262.626,69

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2021 sowie die Ergebnisse des Jahres 2020 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Erntefestmeter (Efm) Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im Stadtwald durch die Sturmereignisse der letzten drei Jahre mit anschließender Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten in den letzten drei Forstwirtschaftsjahren ca. 7.093 Efm Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was nahezu einem sechzehnfachen jährlichen Hiebsatz für die Baumart Fichte (445 Efm) entspricht. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Jahres 2020 wider. Das unplanmäßig angefallene Holz konnte nur noch zu deutlich schlechteren Preisen vermarktet werden, als in den Vorjahren. Aufgrund der Schadholzmengen, die seit 2018 landesweit durch die geschilderten Kalamitäten angefallen sind, ist der Holzmarkt übersättigt. Der Preis für Fichtenstammholz ist entsprechend drastisch gefallen und für das FWJ 2021 wird ein weiterer Preisverfall für Fichtenholz erwartet. Der Einnahmeansatz für 2021 wurde daher entsprechend reduziert.

 

Bei der vorliegenden Planung für das FWJ 2021 wird aus den angeführten Gründen keine ordentliche, planmäßige Nutzung bei der Baumart Fichte berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Großteil der aktuell überwinternden Borkenkäferpopulation ab dem Frühjahr 2021 weiteren Befall in den wenigen verbliebenen Fichtenbeständen verursachen wird.

 

Vor diesem Hintergrund beinhaltet die vorgelegte Planung für 2021 erneut einen Anteil von 400 Fm Fichten-Nutzholz für voraussichtlich notwendige Kalamitätshiebe im gesamten Revier. Ein Frischholzeinschlag bei der Baumart Fichte kann planmäßig bis zum Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) nicht mehr erfolgen.

 

Insgesamt verteilt sich die weitere Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Im FWJ 2021 ist geplant, jung- und mittelalte Laubholzbestände, welche regelmäßige Pflegeeingriffe benötigen, um im Alter die gewünschten Qualitäten zu erzielen, zu durchforsten. Für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ist es ein wichtiges Ziel, heutige Laubholzbestände mit hoher Wertholzerwartung so vorsichtig und nachhaltig zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen im Rahmen der Dauerwaldbewirtschaftung die einzelstammweise Entnahme von zielstarken Bäumen mit besonders wertvollem Stammholz möglich ist.  Auf diese Weise muss heute das Potential geschaffen werden, zukünftig bei insgesamt geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge zu erzielen, ohne dass die Waldökosysteme maßgeblich geschädigt werden. Nur durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes und somit besonders wertvolles Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst.

Insgesamt weist die vorgelegte Planung daher trotz der ggf. erforderlichen Kalamitätshiebe in Fichtenbeständen einen Ansatz von ca. 792 Efm Holz aus Pflegedurchforstungen in Laubmischholzbeständen (Baumartengruppen Eiche, Rotbuche, Douglasie, Kiefer und Aln) auf.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.  Für die bevorstehenden Wiederaufforstungsarbeiten der nächsten Jahre werden das Waldbaukonzept des Landes NRW und die entsprechenden Waldentwicklungstypen (WET) berücksichtigt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. In den vergangenen drei Jahren musste jedoch kurzfristig auch auf Unterstützung durch verschiedene Forstunternehmen zurückgegriffen werden, welche Fichten mit Borkenkäferbefall sowie nach Sturmschäden mittels einer Vollerntemaschine (Harvester) eingeschlagen haben.

Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden und Baumbestände jedoch auch weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen verzichtet werden.

 

Auch für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Ein Großteil des Stammholzes kann jedoch mit dem städtischen Forstschlepper gerückt werden. Der Traktor hat sich bei der Bewältigung der Schadholzmengen sehr bewährt und ist so flexibel einsetzbar, dass in vielen Bereichen des Stadtwaldes auf den Einsatz von Großmaschinen, wie beispielsweise Forwardern (auch Rückezug genannt) verzichtet werden kann.

 

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über aktuelle Forsttechnik und werden u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist  Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können. Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z.B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie das neu aufgestellte Waldbaukonzept der nordrein-westfälischen Landesforstverwaltung.

 

Während in den Folgejahren des zweiten Weltkriegs großflächig verwüstete Bereiche der deutschen Wälder mit Fichten wiederaufgeforstet wurden, so sind es nun erneut insbesondere diese Waldflächen, von denen die damals gepflanzten Fichten kalamitätsbedingt in kürzester Zeit verschwinden. Auch im Eschweiler Stadtwald hat die Wiederbewaldung dieser ehemaligen Fichtenflächen eine besondere Bedeutung für die ökologische Entwicklung und zukünftige Bewirtschaftung.

 

Große Waldbereiche, wie u.a. die Abteilungen vier und fünf des Stadtwaldes, weisen insgesamt schlechte, stark tonige und steinige Böden mit Staunässe auf.  Standortgerechte Baumarten für diese Böden sind besonders die heimischen Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), die Waldkiefer und die Weißtanne. Leider kann die in den letzten Jahrzehnten häufig gepflanzte Rotbuche die staunassen Waldböden ähnlich schlecht erschließen, wie die inzwischen großflächig verschwunden Fichten. Die vergangenen Jahre haben darüber hinaus dramatisch gezeigt, dass auch die Buche mit den trockenheißen Sommern schlecht zurechtkommt und daher nicht mehr großflächig angebaut werden sollte.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2021 enthält die vorgelegte Planung die Pflanzung von 10.000 Stieleichen, welche aus dem gemeinsamen Projekt von Bauhaus und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald „60 Jahr Bauhaus-1 Mio. Bäume“ stammen. Ferner werden 5.000 Waldkiefern gepflanzt, die gemeinsam mit den Eichen die zukünftigen Wirtschaftsbestände bilden sollen. Weiterhin soll ein Anbauversuch mit der nordamerikanischen Roteiche (1.000 Stück) durchgeführt werden. Einige Winterlinden und Rotbuchen konnten als „Wildlinge“ aus eigenen Waldbereichen geworben werden und sollen die Eichenanpflanzungen ergänzen, bzw. im Rahmen des „Voranbaus“ unter noch bestehende Fichtenbestände gepflanzt werden. Insgesamt sollen im FWJ 2021 16.500 junge Forstpflanzen gesetzt werden.

 

Aufkommende Naturverjüngung der Altbäume wird waldbaulich integriert und gefördert. Besonders die in den kahlgeschlagenen Bereichen der Abteilungen 4 A, 7 A und 8 C auflaufende Naturverjüngung der Douglasie soll gefördert werden. 

 

Neben der Planung zukünftiger Wirtschaftsbestände sollen Bereiche entlang der Forstwege im Rahmen der Waldinnenrandgestaltung mit einer Vielzahl von größeren Bäumen und Sträuchern wiederbepflanzt werden. Baumarten wie u.a. Speierling, Mehlbeere, Wildkirsche, Walnuß und Esskastanie, werden gruppen- und streifenweise gepflanzt und tragen in späteren Jahren zu einer deutlichen Erhöhung der biologischen Vielfalt und des Artenreichtums im Stadtwald bei. Insgesamt sollen entlang der Hauptwege 130 Großbäume und ca. 500 Sträucher gepflanzt werden.

 

Insgesamt sind im Jahr 2020 ca. 8.250 Jungbäume und Sträucher gepflanzt worden. Dies entspricht nicht dem vollen Planungsansatz, da die Pflanzperiode im letzten Frühjahr durch die schweren Stürme  unterbrochen wurde. Die nachfolgend notwendigen Aufräumarbeiten betrafen vielfach die wiederaufzuforstenden Flächen, sodass eine weitere Bepflanzung nicht möglich war.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen. Diese Kulturpflegearbeiten werden im kommenden Jahrzehnt einen hohen Anteil am Arbeitsvolumen der städt. Forstwirte ausmachen. Aktuell wird von ca. 30 ha Waldfläche ausgegangen, welche in den letzten drei Jahren kalamitätsbedingt geräumt wurden. Bereits wiederaufgeforstete Teilflächen in einer Gesamtgröße von ca. 13,60 ha müssen im FWJ gepflegt werden.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der vergangenen Schadereignisse erwärmen sich manche Waldbereiche im Stadtwald stärker als dies in Waldökosystemen sonst üblich ist. In Kombination mit den immer wärmer und trockener werdenden Sommern ergeben sich für Schadinsekten, wie Borkenkäfer und Schmetterlingsarten (z.B. Eichenprozessionsspinner) günstige Lebensbedingungen. Gleichwohl die Fichtenborkenkäfer im Stadtwald zukünftig aufgrund der fehlenden Nahrungsgrundlage voraussichtlich weniger Probleme darstellen werden, so können beispielsweise Schmetterlingsraupen von Eichenschädlingen (u.a. Frostspanner, Eichentriebwickler, Schwammspinner) bei massenhaftem Auftreten zu erheblichen Schäden in Eichenbeständen führen.

 

Um grundsätzlich Schäden durch diese und ähnliche Schadinsekten vorzubeugen, wurde im Eschweiler Stadtwald in früheren Jahren grundsätzlich ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie Anbringung von neuen Nisthilfen,

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, um die Trocknung zu fördern).

 

Einige Maßnahmen dieser biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung konnten in den letzten Jahren kalamitätsbedingt kaum durchgeführt werden. Zukünftig soll daher der Belassung von Alt- und Totholz eine noch größere Bedeutung zukommen. In vielen Waldbereichen wurden bei der Aufarbeitung der durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Fichten einzel- oder truppweise Stämme in der Fläche belassen, welche für Specht- und Folgearten noch über Jahre als Brutraum dienen können. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren wieder verstärkt zusätzliche Nistkästen für Singvögel angebracht werden und die noch vorhandenen Nisthilfen sollen instandgesetzt werden.  

 

Auch Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z.B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau.

 

Im FWJ 2021 sollen insbesondere Wiederaufforstungen in den Abteilungen 4 B und 5 A durch den Einsatz von Wuchshüllen und Holzzäunen (Hordengatter) vor Verbiss- und Fegeschäden durch das heimische Rehwild geschützt werden.

 

Block 3 - Bestandespflege -

 

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden in älteren Forstkulturen und Dickungen Begleitbaumarten und sonstige Gehölze (z.B. Birke, Weide, Waldgeißblatt) entfernt, wenn diese die Zielbestockung (z.B. Eichenbestand) zu stark gefährden.

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen ggf. verringert.

 

Insgesamt ist die Jungwuchs- und Jungbestandspflege im Jahr 2021 auf einer Gesamtfläche von ca. 9,38 ha vorgesehen.

 

Wertästungsarbeiten dienen der Erziehung von starkem, astfreien Stammholz und werden in verschiedenen Altersstufen der Bestände durchgeführt. Im Stadtwald werden insbesondere Wildkirschen, Douglasien und Lärchen geästet.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planungen für 2021 beinhalten umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an den Forstwirtschaftswegen im südlichen Bereich des Stadtwaldes. Über die Hauptwege wurden in den letzten drei Jahren erhebliche Mengen an Stammholz gerückt und transportiert, wodurch die Deckschichten starken Verschleiß aufweisen. Auch die Tragschichten weisen in manchen Wegesbereichen Schäden auf.

Die in den letzten Jahren eingeplanten finanziellen Mittel für Wegebauarbeiten haben nicht für größere, vollumfängliche Instandsetzungsarbeiten an Wegekörpern und Seitengräben ausgereicht, da regelmäßig bereits ein Großteil der ursprünglich für Wegebau geplanten Mittel für die Aufräumarbeiten nach dem Frühjahrsstürmen verausgabt wurde. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 ein Förderantrag für forstliche Wegebaumaßnahmen bei der Landesforstverwaltung eingereicht, welcher bewilligt wurde. Entsprechend des Zuwendungsbescheides stellt die Landesforstverwaltung Mittel i.H.v. 40.360,00 € für die Wegebauarbeiten bereit. Im städt. Haushalt sind weitere Sachkosten i.H.v. 57.640,00 € für die Maßnahmen geplant.

Weiterhin sollen Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet. Aufastungsarbeiten und die Herstellung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen gehören im Bereich des Stadtwaldes ebenfalls zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung und werden im Bereich dieses Blocks des FWP aufgeführt.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt. Das Ergebnis der Betriebs- und Unterhaltungskosten bei Maschinen und Geräten in 2020 ist mit dem erhöhten Einsatz durch die unplanmäßigen Kalamitätshiebe zu begründen.

 

Für das FWJ 2021 ist der Erwerb eines Wasserfasses auf Anhängerbasis für landwirtschaftliche Traktoren geplant. Die Frühjahrsmonate der Jahre 2019 und 2020 haben gezeigt, dass die Bewässerung von Jungbäumen nach erfolgter Pflanzung inzwischen auch im Forstbereich eine sinnvolle und teils auch erforderliche Maßnahme ist, um den Anwuchserfolg zu sichern.

 

Der Haushaltsansatz für den Kauf des Wasserfasses beläuft sich auf 15.000 €. Dadurch übersteigt der Ansatz 2021 das Ergebnis 2020.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch. Im vergangenen Jahr wurde der Stadtwald noch wesentlich mehr durch Erholungssuchende genutzt als sonst üblich.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die regelmäßige Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt, im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2021 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.

 

Im Bereich der Sozialfunktion konnten verschiedene Maßnahmen im vergangenen Jahr nur anteilig durchgeführt werden, da in den Sommermonaten mehrere städt. Forstwirte krankheitsbedingt ausfielen.

 

Block 7 - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

Im Bereich dieses Blocks des FWP sind im Jahr 2020 höhere Kosten angefallen, als geplant war. Im Rahmen von Verkehrssicherungsarbeiten mussten ab dem Herbst des letzten Jahres viele Bäume im Bereich der Waldränder, Hauptstraßen und Forstwege gefällt werden, welche in den Sommermonaten abgestorben waren.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Jahr 2020 konnten situationsbedingt nur wenige Veranstaltungen (Waldführungen) durchgeführt werden. Auch der Eschweiler Waldtag musste erneut abgesagt werden.

 

Für das Jahr 2021 bleibt abzuwarten, ob und wann Veranstaltungen, wie der Waldtag, ggf. wieder durchgeführt werden können. Auch Wanderungen mit Kindertagesstätten und Schulklassen werden zunächst nicht im gewohnten Umfang angeboten werden können.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen, dem Einzelvertreter sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

Um den Ausschussmitgliedern einen erweiterten Überblick der aktuellen Schadenssituation im Stadtwald zu vermitteln wird aktuell an einer weiteren Verwaltungsvorlage gearbeitet und für Frühjahr/Sommer ist eine gemeinsame Begehung der Flächen vorgesehen.

 


Die im FWP 2021 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die veranschlagten Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2021 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2021 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 15.000 €. Der Ansatz musste drastisch verringert werden, da großflächig keine Nutzung von Nadelhölzern mehr möglich ist. Durch den Verkauf von Holz haben sich im Haushaltsjahr 2020 Gesamteinnahmen i.H.v. 39.283,10 € ergeben. Weiterhin wurde durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Aufarbeitung von Kalamitätsholz in Kombination mit Flächenräumungsmaßnahmen finanziell gefördert. Laut Förderbescheid wurden für diese Maßnahmen 26.458,00 € bewilligt.

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2021 aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Unterhaltung von Reitwegen müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig. Zurzeit erlernt ein Auszubildender den Beruf des Forstwirts, welcher bei guten Leistungen und einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird.