Betreff
Investitionsförderungsmaßnahmen 2020
Vorlage
047/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Investitionen (Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände) im Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Stadt Eschweiler stellt den in der Stadt ansässigen Sportvereinen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, die diese als anteilige Finanzierung für die Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für den Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch nehmen können.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für Sportvereine im Jahr 2020 erfolgte nach den am 13.12.2017 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“.

 

Gemäß § 4 der Richtlinien wird bei der Höhe des zu gewährenden Zuschusses zwischen zwei möglichen Alternativen unterschieden:

 

A)      Der RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt Eschweiler beträgt 30 % Gesamtkosten.

B)      Eine Bezuschussung durch den RegioSportbund Aachen erfolgt trotz Beantragung nicht. Die Stadt Eschweiler gewährt dann einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten, sofern der Verein  Mitglied im Stadtsportverband ist. Über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband Eschweiler sind, entscheidet der Sportausschuss.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Im Haushalt 2020 wurden nachfolgend aufgeführte Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien der Stadt Eschweiler gewährt:

 

                          

Kampfkunstschule Chong Yong                                                    164,97 €

Eschweiler Turnverein                                                                  643,62 €

ESG Volleyball und Tennis e.V.                                                 2.000,00 €

 

Summe der Investitionskostenzuschüsse                                              2.808,59

                       

 

Einzelheiten der gewährten Zuschussanträge:

 

1.

 

A)         Antragsteller: Kampfkunstschule Chong Yong

           

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines Box Dummy BOB XL

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                                  549,90 €                                           

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (20%):                                  110,00 €                                              

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                              164,97 €                      

 

-          Eigenanteil:                                                               274,93 €

 

2.

 

A)         Antragsteller: Eschweiler Turnverein

           

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines Baenfer- Schwebebalken-Mattensatzes, klappbar

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                                  2.145,40 €                                        

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (20%):                                     429,00 €                                           

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                 643,62 €                   

 

-          Eigenanteil:                                                               1.072,78€

 

 

3.

 

A)         Antragsteller: ESG Volleyball und Tennis e.V.

           

B)         Zuwendungszweck: Anschaffung eines Notebooks und einer Druckerhöhungsanlage zur Platzpflege

                       

C)        Finanzierung:

           

-          Förderfähige Gesamtkosten:                                               7.113,00 €                               

 

-          Zuschuss StädteRegion Aachen (20%):                               1.423,00 €                                 

 

-          Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                             2.000,00 €                     

 

-          Eigenanteil:                                                            3.690,00 €

 

Gemäß § 4 A der Richtlinien dürfen die gewährten Zuschüsse den Höchstbetrag von 2.000,00 € innerhalb eines Jahres nicht überschreiten.


Für die Investitionskostenzuschüsse wurden somit zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) und des Produktes 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 2.808,59 € an Sportvereine ausgezahlt.

 

Die im Haushaltsjahr 2020 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,00 € wurden somit nicht ausgeschöpft.


Personelle Auswirkungen