Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
-
David
Schyns
-
Lisa
Jahn
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem
Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der
Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung
eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren
Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführer ist § 58 Abs.
7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.