Betreff
Entsendung von Vertretern des Integrationsrates der Stadt Eschweiler in Ausschüsse und Gremien
Vorlage
033/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1)       Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte ein beratendes Mitglied sowie ein stellv. beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler.

 

Mitglied:                                                          Stellvertreter/in:

 

_________________________                           _________________________

 

 

2)      Der Integrationsrat benennt aus seiner Mitte zwei Delegierte und zwei persönliche Vertreter für die Mitgliederversammlung sowie einen Delegierten und persönlichen Vertreter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW.

 

Mitglied für die Mitgliederversammlung:  Stellvertreter/in für die Mitgliederversammlung:

 

_________________________                           _________________________

 

Mitglied für die Mitgliederversammlung:  Stellvertreter/in für die Mitgliederversammlung:

 

_________________________                           _________________________

 

 

Mitglied für den Hauptausschuss                       Stellvertreter/in für den Hauptausschuss

 

_________________________                           _________________________

 

 

3)       Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte zwei Mitglieder und zwei persönliche Vertreter für den Arbeitskreis Integrationsräte in der StädteRegion Aachen.

 

Mitglied:                                                          Stellvertreter/in:

 

_________________________                           _________________________

 

Mitglied:                                                          Stellvertreter/in:

 

_________________________                           _________________________

 

 

 


 

1) Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler (§4 Absatz 3, Buchstabe j), wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter sowie eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen Vertreter als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welche nicht Ratsmitglieder sind.

 

2) Die Stadt Eschweiler ist Mitglied des Landesintegrationsrates NRW. Nach der Satzung des Landesintegrationsrates NRW (§§6 und 7), sollen die Integrationsräte der Mitgliedskommunen aus ihrer Mitte zwei Delegierte und je zwei persönliche Vertreter für die Mitgliederversammlung und jeweils einen Delegierten und persönlichen Vertreter für den Hauptausschuss benennen.

 

3) Für den Arbeitskreis der Integrationsräte in der StädteRegion Aachen sollen aus der Mitte des Integrationsrates zwei Delegierte und zwei persönliche Vertreter gewählt werden.


Keine

 


Keine