Betreff
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates
Vorlage
032/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Integrationsrat wählt

 

 

 

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            zur/ zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates

 

            und

 

 

 

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            zur/ zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates.

 

 


Gemäß § 27 Absatz 7 GO NRW in Verbindung mit § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler werden der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter von allen Mitgliedern aus der Mitte des Integrationsrates gewählt.

 

Die Wahl wird durch die/den neu gewählte/n Vorsitzende/n des Integrationsrates geleitet.

 

Das Wahlverfahren richtet sich ebenso wie bei der Wahl der/ des Vorsitzenden nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.