Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Ziffer 1 AG-KJHG; hier: Generationen Gemeinsam e.V.
Vorlage
021/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Vereins Generationen Gemeinsam e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Ziffer 1 AG-KJHG NRW zu.

 


Der Verein Generationen Gemeinsam e.V.  beantragt mit Schreiben vom 09.11.2020 (Anlage) die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Nach § 25 Abs. 1 Ziffer 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – ist nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung des Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig, in dessen Bezirk der Träger seinen Sitz hat und dort vorwiegend tätig ist.

 

„Als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

 können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht    unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

(3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.“

 

Der Verein Generationen Gemeinsam e.V. wurde im Jahr 2018 gegründet und hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, den generationsübergreifenden Dialog von Kindern, Jugendlichen und Senioren in der Stadt Eschweiler mit unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten zu fördern. In der Satzung des Vereins ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe ausführlich beschrieben.

Bereits im Gründungsjahr wurde mit der Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Projekt „Bildungswerkstatt – Intergenerationelle Förderung von Kindern aus dem Quartier Eschweiler-West“ mit Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) durchgeführt. Im Vordergrund stand dabei das außerschulische Lernen für Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren. Ein Anschlussprojekt für diese Altersgruppe ist bereits in Vorbereitung und soll im Herbst 2021 starten. Der Verein leistet mit seinen unterstützenden Maßnahmen einen wichtigen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus wird auch ein erheblicher Beitrag zur Integration von ausländischen Mitbürger*innen geleistet.  Unterstützt wird der Verein durch Bildungsmentor*innen aus dem pädagogischen Bereich. Damit erfüllt der Verein die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen nach Auffassung der Verwaltung somit vor. Der noch junge Verein ist in seinem dritten Jahr auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Der Verein erfüllt ebenso die erforderliche Gemeinnützigkeit. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Vereins Generationen Gemeinsam e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.

 


Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden. Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt 35.000,00 € im Sachkonto 53118070 „Fördermittel für die Jugendverbandsarbeit“ innerhalb des Produktes 063620101 vorgesehen. 

 


Keine