Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Vereins Generationen Gemeinsam e.V.
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in
Verbindung mit § 25 Ziffer 1 AG-KJHG NRW zu.
Der Verein
Generationen Gemeinsam e.V. beantragt
mit Schreiben vom 09.11.2020 (Anlage) die Anerkennung als freier Träger der
Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Nach
§ 25 Abs. 1 Ziffer 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – ist nach Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung des
Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig, in dessen Bezirk
der Träger seinen Sitz hat und dort vorwiegend tätig ist.
„Als Träger der
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
können juristische Personen und
Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2. gemeinnützige
Ziele verfolgen,
3. auf Grund der
fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4. die Gewähr für
eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
(2) Einen Anspruch
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen
des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig
gewesen ist.
(3) Die Kirchen und
Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene
zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte
Träger der freien Jugendhilfe.“
Der Verein
Generationen Gemeinsam e.V. wurde im Jahr 2018 gegründet und hat es sich u.a.
zur Aufgabe gemacht, den generationsübergreifenden Dialog von Kindern,
Jugendlichen und Senioren in der Stadt Eschweiler mit unterschiedlichen
Maßnahmen und Projekten zu fördern. In der Satzung des Vereins ist die
Förderung von Jugend- und Altenhilfe ausführlich beschrieben.
Bereits im
Gründungsjahr wurde mit der Unterstützung des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales das Projekt „Bildungswerkstatt – Intergenerationelle
Förderung von Kindern aus dem Quartier Eschweiler-West“ mit Mitteln des ESF
(Europäischer Sozialfonds) durchgeführt. Im Vordergrund stand dabei das
außerschulische Lernen für Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren. Ein
Anschlussprojekt für diese Altersgruppe ist bereits in Vorbereitung und soll im
Herbst 2021 starten. Der Verein leistet mit seinen unterstützenden Maßnahmen
einen wichtigen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus wird
auch ein erheblicher Beitrag zur Integration von ausländischen Mitbürger*innen
geleistet. Unterstützt wird der Verein
durch Bildungsmentor*innen aus dem pädagogischen Bereich. Damit erfüllt der
Verein die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen in der Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen.
Die sachlichen und
personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
liegen nach Auffassung der Verwaltung somit vor. Der noch junge Verein ist in
seinem dritten Jahr auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Der Verein erfüllt ebenso die erforderliche
Gemeinnützigkeit. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag
des Vereins Generationen Gemeinsam e.V. auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe zuzustimmen.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können
Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
beantragt werden. Für das Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt 35.000,00 € im
Sachkonto 53118070 „Fördermittel für die Jugendverbandsarbeit“ innerhalb des
Produktes 063620101 vorgesehen.
Keine