Betreff
Beiträge zur Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19; hier: Beitragserhebung für 02/2021
Vorlage
019/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Stadt Eschweiler verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

   (SGB VIII) sowie §§ 1, 2, 15, 16, 21, 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie

   § 1 Absatz 1, 2, 15,16, 32 KiBiz,

- Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für 

  Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche

  Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS - Bereinigte Amtliche

  Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2).

im und für den Zeitraum vom 01. Februar bis 28. Februar 2021. Dies geschieht zum einen als Kompensation für die bereits erfolgte Beitragserhebung im Januar 2021, zum anderen unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.


Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.

 

Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bleiben in der Folge ab dem 11.01.2021 jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden diese eigenverantwortlich. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.2021.

 

In Nordrhein-Westfalen werden für den Monat Januar landesweit die Elternbeiträge ausgesetzt. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

 

Um eine aufwändige Erstattung der bereits für Januar gezahlten Elternbeiträge an die Eltern zu vermeiden, hat sich die Stadt Eschweiler dazu entschlossen, die Elternbeiträge für den Monat Februar auszusetzen.

 

Wenn man die Sollstellung für die beiden Monate zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von insgesamt rd. 110.000 Euro zu rechnen, der sich wie folgt aufteilt:

 

* Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII (Kindertagespflege) – 19.000 Euro

* Elternbeiträge Kindergärten freie Träger und Elternbeiträge städt. Kindergärten (BKJ) – 49.000 Euro

* Elternbeiträge Offene Ganztagsschule – 42.000 Euro

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit dem Verzicht auf die Beitragserhebung einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 


Ergänzend zu den im Sachverhalt dargestellten finanziellen Auswirkungen ist davon auszugehen, dass der nach Beteiligung des Landes NRW verbleibende Ausfall von Elternbeiträgen in Höhe von rd. 55.000 Euro als corona-bedingter Ertragsausfall isoliert, bilanziell gesondert aktiviert und beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre abgeschrieben werden kann. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) enthält zwar zurzeit im § 5 entsprechende Regelungen nur für den Jahresabschluss 2020, je nach weiterer Entwicklung der Auswirkungen der Pandemie ist hier jedoch von einer Nachsteuerung auszugehen.

  


Keine.