Betreff
Kunstausstellungen; hier: Ausstellungsplanung für das 1. Halbjahr 2014
Vorlage
343/13
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage aufgeführte Ausstellungsplanung des Eschweiler Kunstvereins

e. V. sowie der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Eine Kostenbeteiligung der Stadt Eschweiler – hier in Form eines Zuschusses an den Eschweiler Kunstverein

e. V. – erfolgt unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltsaufstellung 2014.

 

 

 

 

 

 


Im 1. Halbjahr 2014 plant der Eschweiler Kunstverein e. V. in den städt. Ausstellungsräumen im Kulturzentrum Talbahnhof nachfolgende Ausstellungen durchzuführen:

 

23.03. – 06.04.2014

Kunstwerkstatt willsosein

Unterschiedlichste Werke von insgesamt 11 Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung werden der Öffentlichkeit vorgestellt.  

 

18.05. – 01.06.2014

Hanne Horn

Fotografien

 

Die Beschreibungen der Künstler sowie der Ausstellungen sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

 

Folgende weitere Aktivitäten sind für 2014 geplant:

 

Neue Wege zur Kunst 2014

Eine Kooperation mit der Sparkasse Aachen.

 

Heimbüchel – Ausstellung in der Raiffeisen Bank Eschweiler

Eine Präsentation zum 100. Geburtstag von Karl Theodor Heimbüchel.

 

Auch hier sind weitere Informationen der Anlage zu entnehmen.

 

 


Für die Ausstellungen werden zwar keine separaten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, jedoch findet eine indirekte Finanzierung über die dem Eschweiler Kunstverein e. V. bereitgestellten Zuschüsse zu Lasten des Sachkontos 53118020 (Zuschüsse an Kunstvereine) bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und -förderungen – statt. Für das Jahr 2014 wurden Mittel in Höhe von 2.050,00 € angemeldet. Der Betrag soll dem Eschweiler Kunstverein e. V. auf Antrag als Zuschuss zur Betreuung und Organisation von Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, erfolgt die Bereitstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Haushaltsberatungen beziehungsweise der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes (§ 76 (2) GO NRW) durch die Aufsichtsbehörde.

 


keine