Zu Schriftführern für die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
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Corinna
Bederke
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Julian
Bilke
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Stefan
Gühsgen
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die
Sitzungen werden von der/vom Vorsitzenden und einer/m Schriftführer/in
unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Mitgliedern bestellt.
Bevor der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.