Betreff
Umstellung der Flutlichtbeleuchtung der Eschweiler Sportplätze auf LED
Vorlage
425/20
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2021 folgende Plätze mit LED auszustatten: Sportplatz „Am Maxweiher“, Sportplatz „Im Kuckuck“, Sportplatz Bergrath, Rasenplatz mit Leichtathletikkampfbahn im Sportpark am See und Sportplatz „Am Buchenwald“
  3. Der SV 1919 St. Jöris e.V. erhält im Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von maximal 17.500 € zzgl. MwSt. für die Errichtung eines Referenzplatzes LED. Für die übrigen Plätze übernimmt die Verwaltung die Bauherrschaft.

 


Mit Beschluss vom 24.06.2020 wurde die Umstellung der Flutlichtbeleuchtung der Eschweiler Sportplätze auf LED beschlossen (VV 136/20). Demnach sollten die Sportplätze „Am Maxweiher“, Sportplatz „Im Kuckuck“ und der Kunstrasenplatz „Sportpark am See“ in 2020 auf LED umgestellt werden. Für die Umstellung des Kunstrasenplatzes auf LED sollten maximal 15.000 € zzgl. MwSt. an den FC Eschweiler ausgezahlt werden. Hiermit sollte ein Referenzplatz LED geschaffen werden. Für die anderen beiden Plätze hätte die Verwaltung die Bauherrschaft übernommen.

 

Für diese Maßnahmen besteht die Möglichkeit Fördermittel über den Projektträger Jülich beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu beantragen. Ein entsprechender Antrag sollte gestellt werden. Die Förderquote dieses Programmes lag zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses bei 20 %.

 

Bzgl. der Notwendigkeit und der Kosten der Umrüstung (Kostenersparnis, CO2-Einsparungen pp.) wird auf die VV 136/20 verwiesen.

 

Am 16.07.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ veröffentlicht. Die Förderquote bei diesem Programm beträgt für das Jahr 2020 100 %.

 

Aufgrund der Veröffentlichung des Programmes wurde geprüft, ob eine Beantragung für die Umstellung der Flutlichtbeleuchtung der Eschweiler Sportplätze auf LED möglich sei. Nach eingehender Prüfung wurde im Ergebnis festgestellt, dass die alleinige Umstellung der Flutlichtbeleuchtung auf LED nicht förderfähig ist, sodass auf eine Antragstellung in diesem Programm verzichtet wurde.

Im Nachgang zu dieser Prüfung wurde dann die Antragstellung beim Projektträger Jülich geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Förderquote zwischenzeitlich um 15 % auf insgesamt 35 % erhöht worden ist. Zudem kann diese Förderquote bei Antragstellern, die in einem ehemaligen Braunkohlerevier beheimatet sind, um 15 %, sowie bei einer Maßnahme an Sportstätten um weitere 5 % erhöht werden. Insgesamt kann somit eine Förderquote für die Stadt Eschweiler von 55 % erwartet werden.

 

Insbesondere aufgrund der zeitlichen Verzögerung wegen der Prüfung einer Antragstellung im „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ und der gleichzeitigen Abänderung der Förderquote beim Projektträger Jülich kann der Förderantrag erst jetzt gestellt werden. Die entsprechenden Informationen über die Erhöhung der Förderquote sind erst in der 48. KW endgültig mitgeteilt worden, sodass eine rechtzeitige Fertigung dieser VV nicht möglich gewesen ist.

Eine Ausschreibung kann erst nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen. Mit einer Entscheidung über den Fördermittelantrag kann erst ca. sechs Monate nach Antragstellung gerechnet werden. Insoweit kann der Beschluss vom 24.06.2020 (VV 136/20) im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr umgesetzt werden. Vielmehr wird die Umstellung der Flutlichtbeleuchtungen der Sportplätze „Am Maxweiher“ und „Im Kuckuck“ ins Haushaltsjahr 2021 verschoben.

 

Die Sportplätze Bergrath, „Am Buchenwald“ und der Rasenplatz mit Leichtathletikkampfbahn im Sportpark am See können wie beschlossen in 2021 umgerüstet werden.

 

Die Errichtung des Kunstrasenplatzes im Sportpark am See wurde in das zuvor erwähnte Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von  Sportstätten“ aufgenommen und erfährt eine 100 %-ige Förderung. In der förderfähigen Maßnahme ist auch bereits die Umrüstung auf LED-Flutlicht berücksichtigt worden, sodass hier eine separate Umrüstung über den Projektträger Jülich nicht mehr notwendig ist.

Es wurde daraufhin nochmals Kontakt mit der Firma LEDKOM aufgenommen. Diese erklärte sich bereit, die Flutlichtanlage des Sportplatzes in St. Jöris als Referenzanlage umzurüsten. Allerdings betragen die Kosten für einen Referenzplatz zwischenzeitlich 17.500 € zzgl. MwSt.

Bei einer zeitnahen Beauftragung kann der Austausch noch in diesem Jahr erfolgen.

 


Für das Haushaltsjahr 2020 wurden 66.000 € unter dem Sachkonto 52421600 „Unterhaltung Sportstätten“, Produkt-/Kostenträger-Code 084240101, Kostenstelle 40000000 zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2021 wurden zu dem Sachkonto 52421600 „Unterhaltung Sportstätten“, Produkt-/Kostenträger-Code 084240101, Kostenstelle 40000000, 95.000 € angemeldet.

 

Der Zuschuss an den SV 1919 St. Jöris wird aus den veranschlagten Mitteln im Haushaltsjahr 2020 bestritten.

 

Laut Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten der Umrüstung 152.320,16 €. An Zuschüssen aus Fördermitteln des Bundes sind 83.766,09 € zu erwarten. Diese Mittel werden voraussichtlich im Jahr 2021 ausgezahlt.

Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 68.544,07 € ist –vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2021- mit den angemeldeten Mitteln für das Haushaltsjahr 2021 sichergestellt.

 

Durch die Verschiebung der Maßnahme nach 2021 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 eine Verbesserung in Höhe von ca. 45.000 €. Unter Berücksichtigung der Fördermittel ergibt sich im Haushaltsjahr 2021 eine Verbesserung in Höhe von ca. 26.500 €.

 


  keine