hier: Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020
Die Verwaltung wird
beauftragt, den aktuellen Stromliefervertrag vor dem 31.12.2020 zum 31.12.2021
zu kündigen.
Die rechtzeitige
Neuausschreibung für die Belieferung aller städtischen Liegenschaften mit 100 %
zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ab dem 01.01.2022 mit
mindestens 33 % aus Junganlagen (Anlagenalter maximal 6 Jahre) ist sicherzustellen.
Mit Antrag vom
25.11.2020 beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
dass alle städtischen Liegenschaften ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 %
zertifiziertem Ökostrom beliefert werden (Antrag, siehe Anlage).
Bereits im Jahr 2017
wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Stromlieferung mit 100 %
Ökostrom auszuschreiben.
Seinerzeit wurde mit
Mehrheitsbeschluss in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am
08.11.2017 (geänderter Beschluss, VV
332/17) beschlossen, dass die Stadt den damaligen Vertrag zum 31.12.2018
kündigt und die Lieferung von 50 % Normalstrom und 50 % Ökostrom mit
Neuanlagenquote für die Stadt Eschweiler vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit der
Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr, ausschreibt.
Die Mindestlaufzeit
des aktuellen Liefervertrages mit der EWV endet zum 31.12.2021, sofern zum
31.12.2020 gekündigt wird.
Unter Bezug auf den
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020
kann bei einer Kündigung zum 31.12.2020 in 2021 die Lieferung von 100 %
zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen mit mindestens 33 % aus Junganlagen
(Anlagenmaltier maximal 6 Jahre) ausgeschrieben werden.
Dies würde auch der
„Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Eschweiler“ entsprechen und einen weiteren
Schritt im Rahmen Bemühungen der Stadt Eschweiler um Klimaschutz,
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz darstellen.
Es wird ein
Strombedarf von insgesamt ca. 6,1 Mio. kWh ausgeschrieben; ein deutlicher
Mehrpreis aufgrund des Bezugs von 100 % Ökostrom wird nicht erwartet, da der
Bezug von Ökostrom immer mehr zum „Normalfall“ wird.
Die Ausschreibung
müsste wieder durch ein Fachbüro begleitet werden, da die Ausschreibung von
Stromlieferungen spezielle Anforderungen stellt, welche durch die Verwaltung
nicht zu leisten sind.
Die Stromkosten werden jeweils anteilig im Produkt 01 111 1201 – Infrastrukturelles Gebäudemanagement- über die Sachkonten
- 5241 0110 Energiekosten Obdachlosen- und Asylunterkünfte
- 5241 0100 Beleuchtung und Strom
- 5241 0700 Stromversorgung Straßenbeleuchtung
- 5241 2100 Strom Bäder
- 5241 3100 Strom Festhallen
abgewickelt.
Mittel für die Beauftragung eines Fachbüros stehen im Produkt 01 111 1201 auf Sachkonto 5291 7000 – Gutachten / Beratungshonorare externe Unternehmen zur Verfügung.
Die Vorbereitung und
Begleitung der Ausschreibung erfolgt seitens der Verwaltung durch die Abteilung
651/Infrastrukturelles Gebäudemanagement.