Betreff
Belieferung der Stadt Eschweiler mit 100 % zertifiziertem Ökostrom
hier: Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020
Vorlage
424/20
Aktenzeichen
651/Bed.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stromliefervertrag vor dem 31.12.2020 zum 31.12.2021 zu kündigen.

Die rechtzeitige Neuausschreibung für die Belieferung aller städtischen Liegenschaften mit 100 % zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ab dem 01.01.2022 mit mindestens 33 % aus Junganlagen (Anlagenalter maximal 6 Jahre) ist sicherzustellen.

 


Mit Antrag vom 25.11.2020 beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass alle städtischen Liegenschaften ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % zertifiziertem Ökostrom beliefert werden (Antrag, siehe Anlage).

 

Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Stromlieferung mit 100 % Ökostrom auszuschreiben.

Seinerzeit wurde mit Mehrheitsbeschluss in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 08.11.2017  (geänderter Beschluss, VV 332/17) beschlossen, dass die Stadt den damaligen Vertrag zum 31.12.2018 kündigt und die Lieferung von 50 % Normalstrom und 50 % Ökostrom mit Neuanlagenquote für die Stadt Eschweiler vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr, ausschreibt.

 

Die Mindestlaufzeit des aktuellen Liefervertrages mit der EWV endet zum 31.12.2021, sofern zum 31.12.2020 gekündigt wird.

 

Unter Bezug auf den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020 kann bei einer Kündigung zum 31.12.2020 in 2021 die Lieferung von 100 % zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen mit  mindestens 33 % aus Junganlagen (Anlagenmaltier maximal 6 Jahre) ausgeschrieben werden.

 

Dies würde auch der „Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Eschweiler“ entsprechen und einen weiteren Schritt im Rahmen Bemühungen der Stadt Eschweiler um Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz darstellen.

 

Es wird ein Strombedarf von insgesamt ca. 6,1 Mio. kWh ausgeschrieben; ein deutlicher Mehrpreis aufgrund des Bezugs von 100 % Ökostrom wird nicht erwartet, da der Bezug von Ökostrom immer mehr zum „Normalfall“ wird.

 

Die Ausschreibung müsste wieder durch ein Fachbüro begleitet werden, da die Ausschreibung von Stromlieferungen spezielle Anforderungen stellt, welche durch die Verwaltung nicht zu leisten sind.

 


Die Stromkosten werden jeweils anteilig im Produkt 01 111 1201 – Infrastrukturelles Gebäudemanagement- über die Sachkonten

- 5241 0110 Energiekosten Obdachlosen- und Asylunterkünfte

- 5241 0100 Beleuchtung und Strom

- 5241 0700 Stromversorgung Straßenbeleuchtung

- 5241 2100 Strom Bäder

- 5241 3100 Strom Festhallen

abgewickelt.

 

Mittel für die Beauftragung eines Fachbüros stehen im Produkt  01 111 1201 auf Sachkonto 5291 7000 – Gutachten / Beratungshonorare externe Unternehmen zur Verfügung.

 


Die Vorbereitung und Begleitung der Ausschreibung erfolgt seitens der Verwaltung durch die Abteilung 651/Infrastrukturelles Gebäudemanagement.