hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans - Drieschplatz - gemäß §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Am östlichen Rand der Eschweiler Innenstadt
liegt zwischen dem katholischen Friedhof und der Inde am Drieschplatz der
ehemalige Schlachthof von Eschweiler. Mit der Aufgabe der letzten Nutzungen
Ende 2018 bestand die Notwendigkeit, eine zukunftsfähige Nachnutzung für die
ehemaligen Betriebsflächen zu finden.
Die für diese Flächen im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan (FNP 2009) dargestellte „Sonderbaufläche Großflächiger
Einzelhandel Baumarkt/Gartencenter“ für den großflächigen Einzelhandel hatte
bisher zum Ziel gehabt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung eines großflächigen Baumarktes/Gartencenters am östlichen Rand der
Eschweiler Innenstadt zu schaffen.
Mit der
Verlagerung des OBI Baumarktes/Gartencenters an den neuen Standort an der
Dürener Straße / Kölner Straße (ehemaliges Kabelwerk Prysmian) im Jahr 2017
wird dieses Ziel der Ansiedlung eines Baumarktes nicht mehr weiter verfolgt. Da
die Darstellung der Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel nicht mehr
den aktuellen Zielen der Stadt Eschweiler für diese Fläche entspricht, ist eine
Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Neuausrichtung erforderlich.
Der innenstadtnahe und gut erschlossene
Standort am Drieschplatz ist ein geeigneter Standort für eine hochwertige
gewerbliche Entwicklung mit neuen Arbeitsplätzen.
Daher beabsichtigt die Stadt Eschweiler dort
- vor dem Hintergrund des voranschreitenden Strukturwandels - ein Innovations-
und Technologiezentrum aufzubauen, das nachhaltige Themen vor allem der
Ressourcenwirtschaft und des Klimaschutzes bündelt. In diesem Zentrum mit dem
Namen „Change Factory Eschweiler“ soll ein Impuls für die Schaffung neuer
Arbeitsplätze in zukunftsgerichteten Aufgabenfeldern geleistet werden und ein
zentrales Aushängeschild für die Ressourcenwende im Rheinischen Revier
entstehen. In den geplanten Kompetenzzentren für die Kreislaufwirtschaft - u.a.
für die Sektoren Bauwirtschaft und Kunststoffwirtschaft - sollen hier Projekte,
Produkte und Strategien zu mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz entwickelt
und umgesetzt werden. Eine Anmeldung des Projektes zur Förderung im Rahmen des
Strukturwandelprozesses ist bereits erfolgt.
Gemeinsam mit der Faktor X Agentur in der
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH und weiteren Partnern wird aktuell ein
Konzept für das rd. 11.000 qm große Areal des alten Schlachthofes erarbeitet. Ziel
ist es, den bei der geplanten Errichtung und dem Betrieb der modernen Büro-,
Labor-, Hallen- und Veranstaltungsflächen entstehenden Ressourcen- und
Primärenergieverbrauch sehr deutlich im Vergleich zu einer konventionellen
Entwicklung zu reduzieren bzw. diesen Verbrauch im Idealfall ressourcen- und
klimaneutral zu gestalten.
Das Vorhaben „Change Factory Eschweiler“ ist
insgesamt als eine gewerbliche Nutzung einzuordnen, daher soll für die Fläche
des ehemaligen Schlachthofes im Flächennutzungsplan eine „Gewerbliche Baufläche
(G)“ dargestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung dieses Vorhabens zu schaffen. Die östlich an das
Schlachthofgelände angrenzende, unbebaute und teilweise versiegelte Fläche des
Drieschplatzes bis zur Südstraße dient bisher als Ausrichtungsort für
Veranstaltungen und Volksfeste sowie teilweise als Parkplatz. Es gibt erste
Überlegungen, östlich des Hochspannungsmastes an der Südstraße ein Park+Ride
Parkhaus zu entwickeln. Um diese Nutzungen auch zukünftig planungsrechtlich abzusichern,
soll im Flächennutzungsplan ebenfalls eine „Gewerbliche Baufläche“ bis zur
Südstraße dargestellt werden.
Zwischen der Indestraße und der ehemaligen
Schlachthofzufahrt befinden sich eine dreiecksförmige Grünfläche sowie eine
kleine Parkplatzanlage. Um diese Grünfläche zu sichern, wird sie über eine
entsprechende Darstellung als „Grünfläche“ an die im Flächennutzungsplan
bereits dargestellte Grünachse an der Inde angebunden.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des
Projektes „Change Factory Eschweiler“ und zur Sicherung der weiteren
bestehenden Nutzungen soll die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
dargestellte „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel“ im Rahmen der
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans – Drieschplatz – in eine
„Gewerbliche Baufläche“ geändert werden (Anlage 3). Zusätzlich wird im
östlichen Teil des Geltungsbereichs eine Grünfläche gesichert.
Als erster Verfahrensschritt für die
Flächennutzungsplanänderung sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der
24. Änderung des Flächennutzungsplans - Drieschplatz - (Anlagen 3, 4 und 5)
sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.