- Anpassung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung § 5 -
Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der
Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 sowie
mit Beitrittsbeschluss vom 18.03.2020 die Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler
für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
In § 5 der Haushaltssatzung wurde der Höchstbetrag für Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 90 Mio. Euro
festgesetzt.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben sich erhebliche Ertragsausfälle
insbesondere bei den steuerlichen Ertragspositionen Gewerbesteuer,
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
sowie der Vergnügungssteuer. Darüber hinaus wird von den Steuerpflichtigen
vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie
z.B. die erleichterte Gewährung von Stundungen und Ratenzahlungen Gebrauch
gemacht.
Daher geht die Verwaltung davon aus,
dass infolge der v.g. Ertrags- und damit verbundenen
Einzahlungsrückgänge bei zeitgleich fortlaufenden Aufwands- /und
Auszahlungsverpflichtungen mit einem deutlich höheren Liquiditätsbedarf zu
rechnen ist.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW hat den Kommunen ebenso empfohlen,
den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung im erforderlichen Umfang,
ggf. auch deutlich, zu erhöhen und hat hierzu die vereinfachende gesetzliche
Grundlage geschaffen.
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der
kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher
Vorschriften vom 29.09.2020 (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) werden
Nachtragssatzungen zur Haushaltssatzung 2020, welche ausschließlich die
Anpassung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages für die
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung zum Gegenstand haben, vom
jeweils zuständigen Organ beschlossen.
Ein vorgeschaltetes Verfahren zur öffentlichen Bekanntgabe und zur
Erhebung von Einwendungen findet nicht statt. Die vom jeweiligen
Vertretungsorgan beschlossene Nachtragssatzung ist der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisher festgesetzte Ermächtigung
zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung von bisher 90 Mio. Euro auf
130 Mio. Euro zu erhöhen. Die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung erfolgt
jedoch immer nur in Höhe des tatsächlich erforderlichen und notwendigen
Bedarfes.
Aufgrund der Ausführungen im Sachverhalt und den nachhaltigen
Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsjahre sieht auch der Entwurf der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021, welcher in gleicher Sitzung des Stadtrates am
10.12.2020 eingebracht wird, einen Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung in Höhe von 130 Mio. Euro vor.
Mit Erlass der Haushaltssatzung 2021 hat diese Beschlussfassung seine
Erledigung gefunden.
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