Betreff
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020;
- Anpassung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung § 5 -
Vorlage
418/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 18.03.2020 die Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

 

In § 5 der Haushaltssatzung wurde der Höchstbetrag für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 90 Mio. Euro festgesetzt.

 

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben sich erhebliche Ertragsausfälle insbesondere bei den steuerlichen Ertragspositionen Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie der Vergnügungssteuer. Darüber hinaus wird von den Steuerpflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung von Stundungen und Ratenzahlungen Gebrauch gemacht.

 

Daher geht die Verwaltung davon aus,  dass infolge der v.g. Ertrags- und damit verbundenen Einzahlungsrückgänge bei zeitgleich fortlaufenden Aufwands- /und Auszahlungsverpflichtungen mit einem deutlich höheren Liquiditätsbedarf zu rechnen ist.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat den Kommunen ebenso  empfohlen, den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung im erforderlichen Umfang, ggf. auch deutlich, zu erhöhen und hat hierzu die vereinfachende gesetzliche Grundlage geschaffen.

 

Gemäß § 3 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 29.09.2020 (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) werden Nachtragssatzungen zur Haushaltssatzung 2020, welche ausschließlich die Anpassung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung zum Gegenstand haben, vom jeweils zuständigen Organ beschlossen.

Ein vorgeschaltetes Verfahren zur öffentlichen Bekanntgabe und zur Erhebung von Einwendungen findet nicht statt. Die vom jeweiligen Vertretungsorgan beschlossene Nachtragssatzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisher festgesetzte Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung von bisher 90 Mio. Euro auf 130 Mio. Euro zu erhöhen. Die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung erfolgt jedoch immer nur in Höhe des tatsächlich erforderlichen und notwendigen Bedarfes.

 

Aufgrund der Ausführungen im Sachverhalt und den nachhaltigen Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsjahre sieht auch der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021, welcher in gleicher Sitzung des Stadtrates am 10.12.2020 eingebracht wird, einen Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 130 Mio. Euro vor.

 

Mit Erlass der Haushaltssatzung 2021 hat diese Beschlussfassung seine Erledigung gefunden.

 

 


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