Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Kampfmitteln im ehem. militärisch genutzten Bereich des Propsteier Walds (Kampfmittelverhütungsverordnung - Propsteier Wald)
Vorlage
407/20
Aktenzeichen
32/We.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Kampfmitteln im ehem. militärisch genutzten Bereich des Propsteier Walds“.

 


Seit den 1950er Jahren wurde ein Teilbereich des Propsteier Waldes (etwa 350 ha) bis zum Jahr 1995 durch die belgischen Streitkräfte („Camp Astrid, u.a. als Munitionsdepot) genutzt. Auch im Anschluss blieb das Gelände wegen der verbleibenden baulichen Anlagen und vorhandenen Kampfmittelresten, vorwiegend aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, gesperrt.

 

Aufgrund der jahrzehntelangen Abschottung entwickelte sich der Wald zu einem störungsarmen Waldbiotop. Die Stadt Eschweiler bemüht sich seit Jahren um eine teilweise Öffnung des Waldes zum Zwecke der Naherholung.

 

Mit großem Engagement haben sich die Vertreterinnen und Vertreter von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforst, Stadt Eschweiler und dem Förderverein Propsteier Wald e.V. mit diesem Vorhaben beschäftigt. Im Rahmen der Vorgespräche hinsichtlich einer Öffnung des Propsteier Waldes wurde vereinbart, zunächst einen Rückbau aller Gebäude bis zur Bodenplatte einschließlich Entsorgung der asbest- und schadstoffhaltigen Abfälle vorzunehmen.

 

Wegen der ehemals militärischen Nutzung des Geländes ist (insbesondere zum Schutze der Besucher) vorgesehen, nur einen Teil der vorhandenen Wege für die spätere Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer freizugeben. Außerhalb dieser freigegebenen Wege gelegene Flächen müssen aus Sicherheits- und Naturschutzgründen weiterhin gesperrt bleiben – insbesondere, weil eine Gefahr für Leib und Leben durch Kampfmittelreste nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Auch wenn der Zeitpunkt für eine Öffnung nicht feststeht, empfiehlt die Verwaltung, bereits jetzt die als Anlage 1 beigefügte, mit den o.a. Beteiligten abgestimmte „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Kampfmitteln im ehem. militärisch genutzten Bereich des Propsteier Waldes (Kampfmittelverhütungsverordnung – Propsteier Wald)“ zu erlassen und damit die für eine Nutzung geltenden Rahmenbedingungen frühzeitig festzulegen.

 

 


keine finanziellen Auswirkungen

 


  keine personellen Auswirkungen