Der Rat der Stadt Eschweiler
beschließt die als Anlage 1 beigefügte
„Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Kampfmitteln im
ehem. militärisch genutzten Bereich des Propsteier Walds“.
Seit den 1950er Jahren wurde ein Teilbereich des
Propsteier Waldes (etwa 350 ha) bis zum Jahr 1995 durch die belgischen
Streitkräfte („Camp Astrid, u.a. als Munitionsdepot) genutzt. Auch im Anschluss
blieb das Gelände wegen der verbleibenden baulichen Anlagen und vorhandenen
Kampfmittelresten, vorwiegend aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, gesperrt.
Aufgrund der jahrzehntelangen Abschottung entwickelte sich
der Wald zu einem störungsarmen Waldbiotop. Die Stadt Eschweiler bemüht sich seit
Jahren um eine teilweise Öffnung des Waldes zum Zwecke der Naherholung.
Mit großem Engagement haben sich die Vertreterinnen und
Vertreter von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforst, Stadt
Eschweiler und dem Förderverein Propsteier Wald e.V. mit diesem Vorhaben
beschäftigt. Im Rahmen der Vorgespräche hinsichtlich einer Öffnung des
Propsteier Waldes wurde vereinbart, zunächst einen Rückbau aller Gebäude bis
zur Bodenplatte einschließlich Entsorgung der asbest- und schadstoffhaltigen
Abfälle vorzunehmen.
Wegen der ehemals militärischen Nutzung des Geländes ist (insbesondere
zum Schutze der Besucher) vorgesehen, nur einen Teil der vorhandenen Wege für
die spätere Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer freizugeben. Außerhalb dieser
freigegebenen Wege gelegene Flächen müssen aus Sicherheits- und
Naturschutzgründen weiterhin gesperrt bleiben – insbesondere, weil eine Gefahr
für Leib und Leben durch Kampfmittelreste nicht ausgeschlossen werden kann.
Auch wenn der Zeitpunkt
für eine Öffnung nicht feststeht, empfiehlt die Verwaltung, bereits jetzt die
als Anlage 1 beigefügte, mit den o.a. Beteiligten abgestimmte
„Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung
von Unfällen mit Kampfmitteln im ehem. militärisch genutzten Bereich des
Propsteier Waldes (Kampfmittelverhütungsverordnung – Propsteier Wald)“ zu
erlassen und damit die für eine Nutzung geltenden Rahmenbedingungen frühzeitig
festzulegen.
keine finanziellen Auswirkungen
keine personellen Auswirkungen