Betreff
EUROPAVEREIN GPB e.V.;
hier: Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine
Vorlage
404/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des EUROPVEREIN GPB e.V. auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine wird zugestimmt.

 


Der EUROPVEREIN GPB e.V. wurde am 01. September 1991 gegründet, damals noch als „GesellschaftsPolitische Bildungsgemeinschaft im Kreis Aachen“, einige Jahre später dann als EUROPAVEREIN GPB e.V.

 

Zentrale Intention des Engagements des EUROPAVEREIN GPB e.V. war und ist es nach wie vor, eine überparteiliche, unabhängige sowie gemeinnützige gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zu leisten.

 

Die Grundlage der Arbeit des EUROPAVEREINS GPB e.V. sind die Grundsätze der Wertegemeinschaft der Europäischen Union.

 

Aus dem Tätigkeitsbericht geht hervor, dass der Verein in den Jahren 2014 bis 2019 seinen Schwerpunkt überwiegend auf soziale und politische Angelegenheiten gelegt hat.

Zudem verleiht der EUROPAVEREIN GPB e.V. in jedem Jahr den Europäischen Sozialpreis.

 

Der Tätigkeitsbericht aus den Jahren 2014 bis 2019 weist zwar vorwiegend soziale und politische Motivationen auf, welche in diesem Sinne nicht dazu berechtigen, in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine aufgenommen zu werden.

 

Dennoch geht sowohl aus dem Antrag als auch auf dem Tätigkeitsbericht hervor, dass der Verein auch europäische Künstler fördert und Ausstellungen zu europäischen Themen ermöglicht.

Insofern ist der Verein nach Auffassung der Verwaltung durchaus auch, wenn auch nicht vordergründig, kulturtreibend und somit berechtigt, in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine aufgenommen zu werden.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine zu entsprechen.

 


keine

 


keine