Betreff
Brass on Spass e.V.;
hier: Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine und Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
402/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Dem Antrag des Brass on Spass e.V. auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine wird zugestimmt.

 

2. Dem Antrag des Brass on Spass e.V. vom 09.11.2020 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen wird nicht zugestimmt.

 


Zu 1. Mit Schreiben vom 09.11.2020 stellt der Verein Brass on Spass e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Willibald Seidel, einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine (Anlage 1).

 

Der Verein Brass on Spass e.V. wurde am 14.07.2016 in das Vereinsregister eingetragen. Gegründet hat sich die Band allerdings schon am 19.12.1986.

 

Schwerpunktmäßig ist es dem Verein wichtig, das kulturelle Brauchtum „Karneval“ zu unterstützen und aufrechtzuerhalten.

Des Weiteren ist der Verein durch Auftritte, bei Feierlichkeiten zum „Vatertag“ als auch auf dem Eschweiler Weihnachtsmarkt vertreten.

 

Aus dem Veranstaltungsplan der Jahre 2017 bis 2020 ist ersichtlich, dass der Verein ebenfalls Benefizveranstaltungen, wie z.B. das Straßenfest auf der Bertolt-Brecht-Straße in Dürwiß unterstützt hat.

 

Der Veranstaltungsplan der Jahre 2017 bis 2020 lässt aus Sicht des Fachamtes erkennen, dass es sich dabei um kulturelle Aktivitäten handelt. Hierbei wird das kulturelle Brauchtum „Karneval“ unterstützt. Insofern berechtigen diese Aktivitäten dazu, in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine aufgenommen zu werden.

 

 

Zu 2. Mit Antrag vom 09.11.2020 hat der Verein Brass on Spass e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Willibald Seidel, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt (Anlage 2).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Wie unter 1. dargestellt, hat der Verein Brass on Spass e.V. einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler gestellt. Wird dem Antrag, gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, entsprochen, ist der Verein ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich berechtigt, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen wäre dann als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Musik-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß Ziffer 3.8 der Richtlinien kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der Selbsthilfe, der Nutzung anderer Fördertöpfe und der Unterstützung durch Dritte genutzt worden sind. Bei Vereinen und Vereinigungen schließt dies in der Regel die Erhebung angemessener Mitgliedsbeiträge ein.

 

Dem Antrag auf Kulturförderung ist zu entnehmen, dass Mitgliedsbeiträge nicht erhoben werden; Zuwendungen Dritter wurden zudem nicht beantragt.

Anträge auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinien (Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen) müssen bis zum 01.09. des laufenden Jahres eingereicht sein, um eine Berücksichtigung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen. Neben dem Finanzierungsplan hätten dem Antrag bei einem Gesamtpreis ab 1.000,00 € zwei Kostenangebote und gegebenenfalls Zuschusszusagen Dritter beigefügt werden müssen. Sollte die Anschaffung bereits getätigt worden sein, so ist die Rechnung in Kopie vorzulegen. Es werden nur Rechnungsbelege anerkannt, aus denen der Käufer und das Kaufdatum hervorgehen. Beigefügt war lediglich eine Rechnung der Firma Pro Event Veranstaltungsservice über eine Gesamtbetrag von 15.308,64 €, ein ursprünglich eingeholtes zweites Angebot war dem Antrag nicht beigefügt.

 

Der Anlage 2 ist zu entnehmen, dass der Antrag des Vereins Brass on Spass e.V. mit dem Eingangsdatum 12. November 2020 des Amtes für Schulen, Sport und Kultur versehen ist und somit nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Die Verwaltung schlägt daher vor,

-          zu 1. dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine zu entsprechen und

-          zu 2. dem Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen nicht zu entsprechen.

 


keine

 


keine