hier: Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine und Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
1. Dem Antrag des
Brass on Spass e.V. auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden
Vereine wird zugestimmt.
2. Dem Antrag des
Brass on Spass e.V. vom 09.11.2020 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses
im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten
und Ausrüstungsgegenständen wird nicht zugestimmt.
Zu 1. Mit Schreiben
vom 09.11.2020 stellt der Verein Brass on Spass e.V., vertreten durch den
Vorsitzenden Herrn Willibald Seidel, einen Antrag auf Aufnahme in das
Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine (Anlage 1).
Der Verein Brass on
Spass e.V. wurde am 14.07.2016 in das Vereinsregister eingetragen. Gegründet
hat sich die Band allerdings schon am 19.12.1986.
Schwerpunktmäßig ist
es dem Verein wichtig, das kulturelle Brauchtum „Karneval“ zu unterstützen und
aufrechtzuerhalten.
Des Weiteren ist der
Verein durch Auftritte, bei Feierlichkeiten zum „Vatertag“ als auch auf dem
Eschweiler Weihnachtsmarkt vertreten.
Aus dem
Veranstaltungsplan der Jahre 2017 bis 2020 ist ersichtlich, dass der Verein
ebenfalls Benefizveranstaltungen, wie z.B. das Straßenfest auf der
Bertolt-Brecht-Straße in Dürwiß unterstützt hat.
Der
Veranstaltungsplan der Jahre 2017 bis 2020 lässt aus Sicht des Fachamtes
erkennen, dass es sich dabei um kulturelle Aktivitäten handelt. Hierbei wird
das kulturelle Brauchtum „Karneval“ unterstützt. Insofern berechtigen diese
Aktivitäten dazu, in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine aufgenommen
zu werden.
Zu 2. Mit Antrag vom
09.11.2020 hat der Verein Brass on Spass e.V., vertreten durch den Vorsitzenden
Willibald Seidel, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt (Anlage 2).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Wie unter 1.
dargestellt, hat der Verein Brass on Spass e.V. einen Antrag auf Aufnahme in
die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler gestellt. Wird dem Antrag,
gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, entsprochen, ist der Verein ab diesem
Zeitpunkt grundsätzlich berechtigt, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g.
Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausstattungsgegenständen wäre dann als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit
einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen,
wie z.B. Musik-Anlagen und Computer.
Nach den
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen
Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der
Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um
eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.
Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder
wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen
Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und
Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel
nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der
Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird
und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich
ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und
Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich
sind.
Gemäß Ziffer 3.8 der
Richtlinien kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der
Selbsthilfe, der Nutzung anderer Fördertöpfe und der Unterstützung durch Dritte
genutzt worden sind. Bei Vereinen und Vereinigungen schließt dies in der Regel
die Erhebung angemessener Mitgliedsbeiträge ein.
Dem Antrag auf
Kulturförderung ist zu entnehmen, dass Mitgliedsbeiträge nicht erhoben werden;
Zuwendungen Dritter wurden zudem nicht beantragt.
Anträge auf der
Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinien (Anschaffung von Geräten und
Ausstattungsgegenständen) müssen bis zum 01.09. des laufenden Jahres
eingereicht sein, um eine Berücksichtigung im laufenden Haushaltsjahr zu
ermöglichen. Neben dem Finanzierungsplan hätten dem Antrag bei einem
Gesamtpreis ab 1.000,00 € zwei Kostenangebote und gegebenenfalls
Zuschusszusagen Dritter beigefügt werden müssen. Sollte die Anschaffung bereits
getätigt worden sein, so ist die Rechnung in Kopie vorzulegen. Es werden nur
Rechnungsbelege anerkannt, aus denen der Käufer und das Kaufdatum hervorgehen.
Beigefügt war lediglich eine Rechnung der Firma Pro Event Veranstaltungsservice
über eine Gesamtbetrag von 15.308,64 €, ein ursprünglich eingeholtes zweites
Angebot war dem Antrag nicht beigefügt.
Der Anlage 2
ist zu entnehmen, dass der Antrag des Vereins Brass on Spass e.V. mit dem
Eingangsdatum 12. November 2020 des Amtes für Schulen, Sport und Kultur versehen
ist und somit nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Die Verwaltung
schlägt daher vor,
-
zu 1.
dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine zu
entsprechen und
-
zu 2.
dem Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der
Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen nicht zu entsprechen.
keine
keine