Betreff
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
401/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 31.08.2020 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 859,25 € wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 31.08.2020 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Jonas Nobis, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler  am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Anschaffungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Gemäß der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. hat dieser im Jahr 2020 Ausrüstungsgegenstände mit einem netto Gesamtwert von 3.869,97 € beschafft. Bei einigen Anschaffungen handelt es sich nicht um förderfähige Ausrüstungsgegenstände. Zu den förderfähigen Anschaffungen zählten eine Tuba zu einem Netto-Gesamtwert von 650,00 € und eine Trompete zu einem Netto- Gesamtwert von 2.184,87 €. Diese angeschafften Ausrüstungsgegenstände haben einzeln einen Wert von über 410,00 € ohne Mehrwertsteuer und betragen somit 2.834,87 € netto. Somit handelt es sich um förderfähige Ausgaben in Höhe von 3.373,50 € brutto. Bei der Anschaffung diverser Noten, Notenmappen, eines Trageriemens mit Rückenprotektor und der Reparatur eines Miraphones handelt es sich nicht um förderfähige Ausgaben, da es sich weder um Geräte und Anschaffungsgegenstände noch um eine Sachgesamtheit im Sinne der o.g. Richtlinien handelt.

 

Gemäß Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung“ werden alle Zuschüsse anteilmäßig gekürzt, wenn die beantragten Zuschüssen die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.

Da die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € nicht ausreichend sind, um alle Anträge auf Kulturförderung in voller Höhe zu gewährleisten, müssen sowohl die Förderungen nach Ziffer 4 als auch nach Ziffer 6 anteilmäßig gekürzt werden.

Ausgehend von den 30 %, die gemäß Ziffer 6.4 gefördert werden können, wurden die Zuschüsse anteilig gekürzt, sodass eine Kürzung der Zuschüsse auf ca. 15,1 % notwendig ist, um die Anträge gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „ Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligen zu können.

Demnach können die Kosten der angeschafften Ausrüstungsgegenstände nur in Höhe von ca. 15,1 % bezuschusst werden.

Daraus ergibt sich folgende förderfähige Ausgabe:

 

3.373,50 € x 30 % = 1.012,05 €

 

1.012,05 € x ca. 15,1 % = 152,80 €

 

1.012,05 € - 152,80 € = 859,25 €

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass eine Bezuschussung in voller Höhe, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, nicht möglich ist.

 

Antragssteller

Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 6

30 %

Förderung bei ca. 15,1 %

Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.

1.012,05 €

859,25 €

Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.

1.500,00 €

1.273,56 €

Zwischensumme

2.512,05

2.132,81 €

 

 

 

 

Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 4

100 %

Förderung bei 15,1 %

Eifelverein Eschweiler e.V.

177,50 €

150,70 €

Kirchenchor St. Wendelinus Hastenrath

102,50 €

87,02 €

Kirchenchor St. Georgius St. Jöris

75,00 €

63,67 €

Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.

77,50 €

65,80 €

Zwischensumme

432,50 €

367,19 €

 

 

 

Summe insgesamt

2.944,55 €

2.500,00 €

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. gemäß Ziffer 6 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 859,25 € zu bewilligen.

 


Im Haushalt 2020 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mitteln werden Zuschüsse gemäß Ziffer 2 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligt.

Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. 

 


keine