hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dem Antrag des
Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 31.08.2020 auf
Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 859,25 € wird
zugestimmt.
Mit Schreiben vom
31.08.2020 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Jonas Nobis, einen Zuschuss für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt
(Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der
Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu
prüfen.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Anschaffungsgegenständen mit
einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer).
Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B.
Hifi-Anlagen und Computer.
Gemäß der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen
Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der
Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um
eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln.
Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder
wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen
Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und
Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel
nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der
Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird
und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls
um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und
Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich
sind.
Die gemäß Ziffer 9.1
beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug
aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.
Laut Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eschweiler e.V. hat
dieser im Jahr 2020 Ausrüstungsgegenstände mit einem netto Gesamtwert von
3.869,97 € beschafft. Bei einigen Anschaffungen handelt es sich nicht um
förderfähige Ausrüstungsgegenstände. Zu den förderfähigen Anschaffungen zählten
eine Tuba zu einem Netto-Gesamtwert von 650,00 € und eine Trompete zu einem
Netto- Gesamtwert von 2.184,87 €. Diese angeschafften Ausrüstungsgegenstände
haben einzeln einen Wert von über 410,00 € ohne Mehrwertsteuer und betragen
somit 2.834,87 € netto. Somit handelt es sich um förderfähige Ausgaben in Höhe
von 3.373,50 € brutto. Bei der Anschaffung diverser Noten, Notenmappen, eines
Trageriemens mit Rückenprotektor und der Reparatur eines Miraphones handelt es
sich nicht um förderfähige Ausgaben, da es sich weder um Geräte und
Anschaffungsgegenstände noch um eine Sachgesamtheit im Sinne der o.g.
Richtlinien handelt.
Gemäß Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen
der Kulturförderung“ werden alle Zuschüsse anteilmäßig gekürzt, wenn die
beantragten Zuschüssen die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
übersteigen.
Da die
veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € nicht ausreichend sind,
um alle Anträge auf Kulturförderung in voller Höhe zu gewährleisten, müssen
sowohl die Förderungen nach Ziffer 4 als auch nach Ziffer 6 anteilmäßig gekürzt
werden.
Ausgehend von den 30
%, die gemäß Ziffer 6.4 gefördert werden können, wurden die Zuschüsse anteilig
gekürzt, sodass eine Kürzung der Zuschüsse auf ca. 15,1 % notwendig ist, um die
Anträge gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „ Anschaffung von
Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligen zu können.
Demnach können die
Kosten der angeschafften Ausrüstungsgegenstände nur in Höhe von ca. 15,1 %
bezuschusst werden.
Daraus ergibt sich
folgende förderfähige Ausgabe:
3.373,50 € x 30 % =
1.012,05 €
1.012,05 € x ca.
15,1 % = 152,80 €
1.012,05 € - 152,80
€ = 859,25 €
Aus der
nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass eine Bezuschussung in voller Höhe,
mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, nicht möglich ist.
Antragssteller |
Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 6 30 % |
Förderung bei ca. 15,1 % |
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. |
1.012,05 € |
859,25 € |
Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007
e.V. |
1.500,00 € |
1.273,56 € |
Zwischensumme |
2.512,05 |
2.132,81 € |
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Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 4 100 % |
Förderung bei 15,1 % |
Eifelverein Eschweiler e.V. |
177,50 € |
150,70 € |
Kirchenchor St. Wendelinus Hastenrath |
102,50 € |
87,02 € |
Kirchenchor
St. Georgius St. Jöris |
75,00
€ |
63,67
€ |
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. |
77,50 € |
65,80 € |
Zwischensumme |
432,50 € |
367,19 € |
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Summe insgesamt |
2.944,55 € |
2.500,00 € |
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. gemäß Ziffer 6 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von
859,25 € zu bewilligen.
Im Haushalt 2020 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mitteln werden Zuschüsse gemäß Ziffer 2 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligt.
Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.
keine