hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dem Antrag des
Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 15.08.2020 auf Gewährung
eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für
die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 1.273,56 € wird
zugestimmt.
Mit Schreiben vom
15.08.2020 hat der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten
durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, einen Zuschuss für die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Der Förderverein
Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der
Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass er grundsätzlich berechtigt ist,
kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit
einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen,
wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.
Bezuschusst werden
nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit
erforderlich sind.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseums Eschweiler 2007 e.V. hat dieser
im Jahr 2020 Rechnungen mit einem netto Gesamtwert von 4.562,05 € eingereicht.
Zu den Anschaffungen zählten u.a. zwei Ordensschränke, ein Unterschrank und
eine Glasvitrine. Alle angeschafften Ausrüstungsgegenstände haben einen Wert
von über 410,00 € ohne Mehrwertsteuer und sind somit förderfähige Ausgaben.
Die gemäß Ziffer 9.1
beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug
aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes -
liegen vor.
Laut Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
Gemäß Ziffer 2 der
Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung werden alle Zuschüsse anteilmäßig gekürzt, wenn die beantragten
Zuschüsse die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.
Da die
veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € nicht ausreichend sind,
um alle Anträge auf Kulturförderung in voller Höhe zu gewährleisten, müssen
sowohl die Förderungen nach Ziffer 4 als auch nach Ziffer 6 anteilmäßig gekürzt
werden.
Ausgehend von den 30
% die gemäß Ziffer 6.4 gefördert werden können, maximal jedoch nur 1.500,00€,
wurden die Zuschüsse anteilig gekürzt, sodass eine Kürzung der Zuschüsse auf
ca. 15,1 % notwendig ist, um die Anträge gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“
und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligen
zu können.
Demnach können die
Kosten der angeschafften Ausrüstungsgegenstände nur in Höhe von ca. 15,1 %
bezuschusst werden.
Da das
Karnevalsmuseum bei einer Förderung von 30 % bei 1.628,66 € liegt, ist die
Kürzung der Förderung auf die Maximalförderung von 1.500,00 € zu berechnen.
Daraus ergibt sich
folgende förderfähige Ausgabe:
1.500,00 € x ca.
15,1 % = 226,56 €
1.500,00 € - 226,56
€ = 1.273,56 €
Aus der
nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass eine Bezuschussung in voller Höhe,
mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, nicht möglich ist.
Antragssteller |
Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 6 30 % |
Förderung bei 28 % |
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. |
1.012,05 € |
859,25 € |
Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007
e.V. |
1.500,00 € |
1.273,56 € |
Zwischensumme |
2.512,05 |
2.132,81 € |
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Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 4 100 % |
Förderung bei 98 % |
Eifelverein Eschweiler e.V. |
177,50 € |
150,70 € |
Kirchenchor St. Wendelinus Hastenrath |
102,50 € |
87,02 € |
Kirchenchor
St. Georgius St. Jöris |
75,00
€ |
63,67
€ |
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. |
77,50 € |
65,80 € |
Zwischensumme |
432,50 € |
367,19 € |
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Summe insgesamt |
2.944,55 € |
2.500,00 € |
Die Verwaltung
schlägt daher vor, auf der Grundlage des
Antrags des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. gemäß
Ziffer 6 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 1.273,56 € zu
bewilligen.
Im Haushalt 2020 sind bei Produkt 042810101 - Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mittel werden Zuschüsse gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligt.
Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.
keine