Betreff
Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
400/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 15.08.2020 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 1.273,56 € wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 15.08.2020 hat der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2020 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass er grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Hifi-Anlagen und Computer.

 

Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseums Eschweiler 2007 e.V. hat dieser im Jahr 2020 Rechnungen mit einem netto Gesamtwert von 4.562,05 € eingereicht. Zu den Anschaffungen zählten u.a. zwei Ordensschränke, ein Unterschrank und eine Glasvitrine. Alle angeschafften Ausrüstungsgegenstände haben einen Wert von über 410,00 € ohne Mehrwertsteuer und sind somit förderfähige Ausgaben.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes -  liegen vor.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  

 

Gemäß Ziffer 2 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung werden alle Zuschüsse anteilmäßig gekürzt, wenn die beantragten Zuschüsse die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.

Da die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € nicht ausreichend sind, um alle Anträge auf Kulturförderung in voller Höhe zu gewährleisten, müssen sowohl die Förderungen nach Ziffer 4 als auch nach Ziffer 6 anteilmäßig gekürzt werden.

Ausgehend von den 30 % die gemäß Ziffer 6.4 gefördert werden können, maximal jedoch nur 1.500,00€, wurden die Zuschüsse anteilig gekürzt, sodass eine Kürzung der Zuschüsse auf ca. 15,1 % notwendig ist, um die Anträge gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligen zu können.

Demnach können die Kosten der angeschafften Ausrüstungsgegenstände nur in Höhe von ca. 15,1 % bezuschusst werden.

 

Da das Karnevalsmuseum bei einer Förderung von 30 % bei 1.628,66 € liegt, ist die Kürzung der Förderung auf die Maximalförderung von 1.500,00 € zu berechnen.

 

Daraus ergibt sich folgende förderfähige Ausgabe:

 

1.500,00 € x ca. 15,1 % = 226,56 €

 

1.500,00 € - 226,56 € = 1.273,56 €

 

 

 

 

 

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass eine Bezuschussung in voller Höhe, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, nicht möglich ist.

 

Antragssteller

Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 6

30 %

Förderung bei 28 %

Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.

1.012,05 €

859,25 €

Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.

1.500,00 €

1.273,56 €

Zwischensumme

2.512,05

2.132,81 €

 

 

 

 

Förderung gemäß Richtlinie Ziffer 4

100 %

Förderung bei 98 %

Eifelverein Eschweiler e.V.

177,50 €

150,70 €

Kirchenchor St. Wendelinus Hastenrath

102,50 €

87,02 €

Kirchenchor St. Georgius St. Jöris

75,00 €

63,67 €

Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.

77,50 €

65,80 €

Zwischensumme

432,50 €

367,19 €

 

 

 

Summe insgesamt

2.944,55 €

2.500,00 €

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage des  Antrags des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. gemäß Ziffer 6 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 1.273,56 € zu bewilligen.

 

 


Im Haushalt 2020 sind bei Produkt 042810101 -  Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt worden. Mit diesen Mittel werden Zuschüsse gemäß Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ und Ziffer 6 „Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen“ bewilligt.

Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. 

 


keine