Betreff
2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018
Vorlage
393/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 12.11.2020 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 2) zugrunde.

 


 

Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 18.12.2018 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2019 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 12.11.2020 ergeben sich ab dem 01.01.2021 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2020

2021

1.

Ohne Benutzung einer Biotonne

 

1.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

132,60 

138,89

 

1.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

221,77 

227,71

 

1.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

400,12 

405,36

 

1.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.678,29 

1.678,46

2.

Mit Benutzung einer Biotonne

 

2.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

168,12 

174,80

 

2.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

270,01 

276,45

 

2.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

473,81 

479,78

 

2.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.751,98 

1.752,88

3.

Für jede zusätzliche Biotonne

 

Unterschiedsbetrag zwischen 240-l-Abfallbehälter
ohne Benutzung einer Biotonne und 240-l-Abfall-
behälter mit Benutzung einer Biotonne

73,69

74,42

 

 

4.

Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke

 

je Abfallsack

4,70

4,70

5.

Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke

 

je Abfallsack

3,20

3,20 

 

 

 

 

6.

Benutzungsgebühr für die Sonderleerung einer Biotonn

 

 

32,40

30,50

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2021, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 


Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 –Abfallentsorgungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 115370101 –Abfallwirtschaft- verbucht.

 


Keine Auswirkungen