Betreff
Kanalsanierung Gartenstraße
Kanalsanierung Hüchelner Straße
Vorlage
380/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Kanalsanierung Gartenstraße:

Auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) wurde im Jahr 2015 in Eschweiler im Ortsteil Stadtmitte-Nord die Kanalisation mittels Kanal-TV inspiziert. Es wurden hierbei auch gravierende bauliche Mängel in Form von mittelstarken bis starken Schäden festgestellt. Die Stadt Eschweiler ist verpflichtet, diese Schäden zu beheben.

 

Das Ingenieurbüro Kisters aus Aachen wurde daher mit der Auswertung der TV-Untersuchung und der Erstellung eines Sanierungskonzepts beauftragt. Im Rahmen des Sanierungskonzepts wurden bereits Starkschäden der Kanalisation im Bereich des Stichweges der Häuser Gartenstraße 115-129 saniert.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung), welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht eine Erneuerung der verbliebenen schadhaften Kanäle im Bereich des Stichweges der Häuser Gartenstraße 131 – 149 sowie zwischen der Kreuzung „An Wardenslinde“ und dem Stichweg der Häuser Gartenstraße 115-129 für das Jahr 2020 vor. Die Ordnungsnummer im  ABK hierzu lautet: 1.VI.117.

 

Die Sanierung soll nun im Jahr 2021 erfolgen.

 

Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich als Mischwassersystem. Insgesamt werden rund 140 m Kanal in der Nennweite DN 300 erneuert. Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse im Bereich des o.g. Stichwegs weitestgehend beibehalten.

 

Der Kanal muss in einem offenen Graben erneuert werden. Aufgrund der geringen Breite des vorhandenen Stichwegs im Bereich der Häuser Gartenstraße 115-129, ist ein Erhalt der Fahrbahndecke außerhalb der Kanaltrasse nicht möglich.  Die vorhandene Fahrbahn wird komplett aufgenommen und entsorgt. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Stichstraße wird auf ganzer Länge eine neue Asphalttrag-  und Asphaltdeckschicht eingebaut.

Außerhalb der Stichstraße erfolgt nur für die südliche Fahrbahnhälfte eine Teilerneuerung zwischen der Kreuzung „An Wardenslinde“ und dem Stichweg der Häuser Gartenstraße 115-129

 

Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert.

 

Kanalsanierung Hüchelner Straße:

Die Hüchelner Straße entwässert im sogenannten Trennsystem. Regen- und Schmutzwasser werden separat gefasst und abgeleitet. Der hier zur Ausführung kommende Kanalabschnitt entwässert das Regenwasser in den Holzheimer Graben. Für die entsprechende Einleitstelle war die Einleiterlaubnis abgelaufen. Seitens der übergeordneten Unteren Wasserbehörde wurde mit Erteilung der neuen Einleiterlaubnis der Bau einer Regenwasserreinigungsanlage angeordnet.

 

Auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) wurde im Jahr 2017 in Eschweiler im Ortsteil Hücheln die Kanalisation mittels Kanal-TV inspiziert. Es wurden hierbei auch gravierende bauliche Mängel in Form von mittelstarken bis starken Schäden festgestellt. Die Stadt Eschweiler ist verpflichtet, diese Schäden zu beheben.

 

Zusätzlich wurde für den hier zur Ausführung kommenden Kanalabschnitt im Generalentwässerungsplan Hücheln-Frohnhoven 2017  (GEP) eine Vergößerung des Regenwasserkanals von DN 250 auf DN 400 angezeigt. Dies wurde bei der Planung der Baumaßnahme berücksichtigt.

 

Das Ingenieurbüro Achten und Jansen aus Aachen wurde mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt. Aufgrund der vorgegebenen o.g. Randbedingungen wird die Sanierung im offenen Graben unter Beibehaltung des Trennsystems erfolgen. Insgesamt werden rund 300 m Kanal in der Nennweite DN 250 bis DN 400 erneuert. Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse weitestgehend beibehalten. Vor der Einleitung in den Holzheimer Graben erfolgt zusätzlich der Einbau eines Regenwasserreinigungsschachtes.

 

Nach Abschluss der Arbeiten werden alle durch die Kanalbaumaßnahme entstandenen Schäden an dem  Fahrbahnbelag behoben.  Aufgrund der breiten Kanaltrasse wird  die Straßenverschleißschicht komplett erneuert.

 

Die Sanierung soll  im Jahr 2021 erfolgen.

 

Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert.

 


 

Kanalsanierung Gartenstraße:

Die Kanalsanierung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

Ausgaben:

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten auf rd. 432.000 €.

Im Haushaltsplan 2020 stehen bei dem unter der Kostenstelle 6600 0000 bei dem Produkt 115380201 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 –Gartenstraße (Kanalsanierung) IV20AIB012, 29.000,00 € für das Jahr 2020 zur Verfügung. Für das Jahr 2021 sind Mittel in Höhe von 403.000 € gemeldet. Von den v.g. Mitteln können die o.g. geschätzten Projektkosten in Höhe von 432.000 € gedeckt werden.

 

Kanalsanierung Hüchelner Straße mit Regenwasserreinigung:

Die Kanalsanierung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

Ausgaben:

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten auf rd. 380.000,00  €.

Im Haushaltsplan 2021 sind bei dem unter der Kostenstelle 6600 0000 bei dem Produkt 115380201 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 –Hüchelner Straße  (Kanalsanierung) IV12AIB007, 380.000 € für das Jahr 2021 gemeldet. Von den v.g. Mitteln können die o.g. geschätzten Projektkosten in Höhe von 380.000 € gedeckt werden.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt  11 538 0201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – berücksichtigt.

 


 

Kanalsanierung Gartenstraße:

Die Ingenieurleistungen wurden an das Ingenieurbüro Kisters aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.

Kanalsanierung Hüchelner Straße mit Regenwasserreinigung:

Die Ingenieurleistungen wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen  aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.