Betreff
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung und Verbesserung der Straße "Im Hag"
Vorlage
365/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“ entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 und der Sondersatzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“ vom 29.03.2017 und 10.05.2017 zu erheben.

 

Die endgültige Herstellung erfolgte am 20.09.2017.

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Die Umgestaltung der Straße „Im Hag“ basiert auf den Beschlüssen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 10.09.2015 (VV 152/15) und 03.12.2015 (VV 370/15). Da die straßenbauliche Maßnahme im Zusammenhang mit der Sanierung der Kanalisation erfolgte, wurde die hieraus resultierende Kostenersparnis entsprechend berücksichtigt.

 

Für die Straße „Im Hag“ stellte sich die Situation vor der Maßnahme wie folgt dar:

 

Sowohl der Kanal als auch die Verkehrsflächen der Straße „Im Hag“ befanden sich in einem sehr schlechten Zustand. Im Zuge der gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) durchzuführenden Inspektion der öffentlichen Kanäle wurden im Jahr 2012 auch die Hauptkanäle „Im Hag“ mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr 1929 stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, Wurzeleinwüchsen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufwiesen und saniert werden mussten.

Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und der gepflasterten Mittelrinne waren in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und eine fehlende Frostsicherheit hindeuteten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden konnten. Die Schwarzdecken waren durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet sowie brüchig und konnten nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befanden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, was nicht zuletzt durch große Pfützenbildungen bei Regenereignissen belegt wurde. Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammte aus dem Jahr 1977 und entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Eine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes war gemäß Bestandsmessung des beauftragten Ingenieurbüros nicht mehr gegeben.

 

Nach Durchführung der Straßenbaumaßnahmen entspricht die Erschließungsanlage insgesamt dem Stand der Technik:

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen haben einen Aufbau der Belastungsklasse 1,0 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung in Asphalt erhalten. Im Bereich der Fahrbahn wurde eine 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN, eine 14 cm Asphalttragschicht AC 22 TN und eine 42 cm Frostschutzschicht gem. RStO 12, Bk 1,0 verbaut. Es ist somit ein 60 cm Gesamtaufbau zu verzeichnen.

 

Für die Straße „Im Hag“ wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die öffentlichen Verkehrsflächen wurden in Asphalt ausgeführt. Die mittig angeordnete Entwässerungsrinne ist als Systemsteinrinne konzipiert und dient der Sammlung der Oberflächenwässer und der Zuleitung in die hierfür angeordneten Straßenabläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation. Die Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche zu den Grundstücken erfolgte mit Tiefbordsteinen, die einen Anschlag von 1 cm bzw. 3 cm an den Grundstückszufahrten erhalten haben.

 

Bei der Erneuerung der Straße „Im Hag“ ist die LED-Leuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz gekommen.

Die Lage der Leuchtenstandorte wurde entsprechend DIN-EN 13201 – Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hierbei wurde auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und der Schaltstelle getätigt.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten wurden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt.

Durch die beschriebene Maßnahme wurde die Straße „Im Hag“  insgesamt erneuert und verbessert, woraus die Erhebung eines Beitrags nach § 8 KAG verpflichtend ist.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.05.2017 (VV 135/17) wurde für die Anlagen A-C und mit Ratsbeschluss vom 29.03.2017 (VV 98/17) für die Anlage D der Anteil der Beitragspflichtigen auf 65 % des beitragsfähigen Aufwandes festgelegt.

 

 

 

 

 

Der beitragsfähige bzw. umlagefähige Aufwand beträgt demnach für die

 

Anlage A (von Sofienstraße bis Jägerspfad)

                                   

                                               beitragsfähiger                                      umlagefähiger

                                               Aufwand                                                          Aufwand

                                               ------------------------                                  -------------------

1.         Fahrbahn                      201.466,83 €                65 %               

2.         Straßenentwässerung    89.554,78 €                  65 %             202.899,16 €

3.         Beleuchtung                  21.130,95 €                  65 %    

--------------------------------------------

                                                312.152,56 €    

 

 

Anlage B (von Anlage A bis Eduardstraße)

                                   

                                               beitragsfähiger                                      umlagefähiger

                                               Aufwand                                                          Aufwand

                                               ------------------------                                  -------------------

1.         Fahrbahn                      310.409,96 €                65 %               

2.         Straßenentwässerung    160.929,49 €                65 %             332.486,00 €

3.         Beleuchtung                  40.177,47 €                  65 %    

--------------------------------------------

                                                511.516,92 €                                       

 

 

 

 

Anlage C (von Anlage B bis Wilhelminenstraße)

                                   

                                               beitragsfähiger                                      umlagefähiger

                                               Aufwand                                                          Aufwand

                                               -----------------------                                               -------------------

1.         Fahrbahn                      56.035,74 €                  65 %               

2.         Straßenentwässerung    25.686,90 €                  65 %             57.267,34 €

3.         Beleuchtung                  6.380,96 €                    65 %    

--------------------------------------------

                                                88.103,60 €     

 

                      

 

Anlage D (Abzweig Wilhelminenstraße)

                                   

                                               beitragsfähiger                                      umlagefähiger

                                               Aufwand                                                          Aufwand

                                               -----------------------                                               -------------------

1.         Fahrbahn                      84.042,83 €                  65 %               

2.         Straßenentwässerung    40.257,40 €                  65 %             87.270,76 €

3.         Beleuchtung                  9.962,49 €                    65 %    

--------------------------------------------

                                                134.262,72 €    

 

                                  

 

Für die o.a. Anlagen gilt, dass der umlagefähige Aufwand nach § 4 der vorbezeichneten Satzung auf die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke nach der Grundstücksfläche und entsprechend der Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu verteilen ist.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

Aufgrund des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbaurechtliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 sowie in Verbindung mit den Sondersatzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“ vom 29.03.2017 und 10.05.2017 sind für den Ersatz des Aufwandes, der durch die Erneuerung und Verbesserung der zuvor beschriebenen Anlagen entstanden ist, Beiträge zu erheben.

 

Gemäß § 8 Abs. 7 KAG NRW entsteht die Beitragspflicht mit der endgültigen Herstellung der Anlagen. Der Beitragspflicht unterliegen die durch die Anlagen erschlossenen Grundstücke, deren Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten durch die Inanspruchnahme der Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Gemäß § 8 der v.g. KAG-Beitragssatzung ist beitragspflichtig derjenige, der im Zeitpunkt des Zugehens des Beitragsbescheides Eigentümer des durch die Anlagen erschlossenen Grundstückes ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes sind Gesamtschuldner. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

 

Die Inanspruchnahme des Förderprogramms des Landes NRW zur Entlastung von Straßenausbaubeitragspflichtigen ist nicht möglich, da der Ratsbeschluss zur Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“  vor dem Stichtag 01.01.2018 erfolgte.

 

 


Die zu erhebenden Beiträge werden unter Produkt-Nr. 125410101, Sachkonto-Nr. 38400002 – Zugang Sonderposten aus KAG-Beiträgen (Gemeindestraßen) – Investitionsnummer IV15AIB006 gebucht.

 

 


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