Betreff
Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glaszement im Ofen 11 des Elektrowerks Weisweiler, Dürener Straße 487
Vorlage
364/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),

Hier: Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glaszement im Ofen 11 des Elektrowerks Weisweiler am Standort Dürener Straße 487, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 


 

Die Elektrowerk Weisweiler GmbH (EWW) hat bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glaszement im Ofen 11 gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstück Dürener  Straße 487 (Gemarkung Weisweiler, Flur 3, Flurstücke 209 und 238 sowie Gemarkung Weisweiler, Flur 22, Flurstücke 257 und 308) gestellt.

 

Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung der Anlage einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstauglichkeit erforderlich sind, beantragt.

 

Der Antragsteller betreibt am Standort Eschweiler Weisweiler bereits eine Anlage zur Produktion von Metalllegierungen sowie metallischen und mineralischen Umschmelzprodukten. Im Rahmen dieses Antrags planen die EWW die Erweiterung der Produktpalette für den bestehenden Ofen 11 um das Produkt „Zementglas“.

 

Der Vorteil bei der Produktion von Zementglas ist, dass dieses unter späterer Vermischung mit gemahlenem Beton-Recyclingmaterial und Hilfsstoffen einen CO2-neutralen Zement bildet. Für dieses Vorhaben sind ebenfalls die Errichtung und der Betrieb einer Granulierung mit einem Kippstuhl, einer Rinne und Behältern mit Siebkörben geplant. Der Kippstuhl war bisher im Bereich des Ofens 74 in Betrieb und wird nun zum Ofen 11 in die bestehende Halle 1 verlagert.


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