Betreff
Vorstellung des Straßen- und Wegekonzepts 2021 - 2025 unter Berücksichtigung des § 8a KAG
Vorlage
363/20
Aktenzeichen
660/StrSaKo
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und Fortschreibung des beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes beauftragt.

 


 

Ausgangslage

 

Bei der Ausführung von Straßenbauarbeiten wird zwischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der einen und dem so genannten „beitragspflichtigen Vollausbau“ auf der anderen Seite unterschieden. Während die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgt beim „beitragspflichtigen Vollausbau“ eine teilweise Refinanzierung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen (nach §8 Kommunalabgabegesetz NRW).

 

Gemäß der Erweiterung des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen) haben die Städte und Kommunen ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

 

Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Eschweiler anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Die Fachabteilung hat über die Aufstellung des in Anlage 1 beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes hinaus, eine erneute Be- und Zustandserfassung der Gemeindestraßen durch die Gesellschaft für Straßenanalyse in Auftrag gegeben. Hierbei werden im Stadtgebiet Eschweiler alle kommunalen Straßen- und Wege erfasst und deren Zustand bewertet. Nach Abschluss dieser Maßnahme werden im Jahr 2021 neue Erkenntnisse vorliegen, so dass dahingehend das Straßen- und Wegekonzept überarbeitet wird.

 

Die Umsetzung des Konzeptes steht unter dem Vorbehalt, dass hierfür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.


Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen innerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes stehen bei den bei Produkt 125410101-Gemeindestraßen geführten Sachkonten:

 

-          52420100 Unterhaltung, Straßen- Wege, Plätze,

-          52420120 Unterhaltung Radverkehrsanlagen

-          52420130 Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen

 

jährlich Finanzmittel zur Durchführung nicht beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen für einzelne Maßnahmen weitere investive Finanzmittel bei den bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten zur Verfügung, z.B.:

 

-          09110002; IV 19 AIB 012    Begauer Straße


Die Planung und Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau- und Verkehr bearbeitet.