Die Verwaltung wird
mit der Umsetzung und Fortschreibung des beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes
beauftragt.
Ausgangslage
Bei der Ausführung
von Straßenbauarbeiten wird zwischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
auf der einen und dem so genannten „beitragspflichtigen Vollausbau“ auf der
anderen Seite unterschieden. Während die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgt beim
„beitragspflichtigen Vollausbau“ eine teilweise Refinanzierung über die
Erhebung von Anliegerbeiträgen (nach §8 Kommunalabgabegesetz NRW).
Gemäß der Erweiterung
des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die
Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen) haben die Städte und Kommunen ein gemeindliches Straßen-
und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat,
wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen
möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen
Straßen erforderlich werden.
Dieses Straßen- und Wegekonzept
ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt
Eschweiler anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre,
fortzuschreiben.
Die Fachabteilung
hat über die Aufstellung des in Anlage 1 beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes
hinaus, eine erneute Be- und Zustandserfassung der Gemeindestraßen durch die
Gesellschaft für Straßenanalyse in Auftrag gegeben. Hierbei werden im
Stadtgebiet Eschweiler alle kommunalen Straßen- und Wege erfasst und deren
Zustand bewertet. Nach Abschluss dieser Maßnahme werden im Jahr 2021 neue
Erkenntnisse vorliegen, so dass dahingehend das Straßen- und Wegekonzept
überarbeitet wird.
Die Umsetzung des Konzeptes steht unter dem Vorbehalt, dass hierfür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen innerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes stehen bei den bei Produkt 125410101-Gemeindestraßen geführten Sachkonten:
- 52420100 Unterhaltung, Straßen- Wege, Plätze,
- 52420120 Unterhaltung Radverkehrsanlagen
- 52420130 Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen
jährlich Finanzmittel zur Durchführung nicht
beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen für einzelne Maßnahmen weitere investive Finanzmittel bei
den bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten zur Verfügung,
z.B.:
- 09110002; IV 19 AIB 012 Begauer Straße
Die Planung und Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau- und Verkehr bearbeitet.